Ausgewählte abfallrechtliche Entscheidungen der Jahre 2020 und 2021

Zahlreiche Entscheidungen imBerichtszeitraumhaben sich mit der Abgrenzung des Abfallrechts von anderen Rechtsgebieten befasst. Im Folgenden sollen zwei dieser Entscheidungen vorgestellt werden.

In einem vielbeachteten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht es um die einem Wasserverband aufgegebene Anordnung zur Entsorgung von Klärschlämmen. DerWasserverband betrieb von 1965 bis 1999 eine Kläranlage, 1999 erfolgte die Stilllegung der Anlage. Während der Betriebszeit der Anlage spülte der Verband die anfallenden Klärschlämme sukzessive in sechs genehmigte Schlammplätze ein, bis er sie in 1984 über eine Druckleitung fortleitete. Die Abfallbehörde stuftedenKlärschlammindenSchlammplätzen 2 bis 6 als Abfall ein und ordnete in 2011 auf der Grundlage der damaligen abfallrechtlichen Generalklausel gemäß § 21 Abs. 1 KrW-/AbfG a.F. deren Aushebung und externe Entsorgung an. Die Vorinstanzen1 erachteten diese Anordnung als rechtmäßig, und diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem hier dargestellten Urteil bestätigt.

Autor: Dr. Henning Blatt
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Publikation
AbfallR 05 / 2021 (September 2021)
Verkaufspreis
€ 32,00