Wer ist Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen auf Deponien?
Anmerkung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.5.2021 – 8 A 11566/20.OVG
Der Entscheidung liegt ein Sachverhalt aus der Pfalz zugrunde. Die Klägerin, eine kreisfreie Stadt, betrieb dort eine Siedlungsabfall- und später Bauschuttdeponie. Nach deren Stilllegung wurden auf der Deponie im Laufe von 40 Jahren eine Reihe von Abfallbehandlungs- und Lageranlagen errichtet, die als sog. „Abfallwirtschaftszentrum“ bezeichnet wurden. Im Einzelnen handelte es sich um eine Bauschuttaufbereitungsanlage, eine Anlage zur Kompostierung von Grünabfällen, eine Anlage zur Behandlung ölkontaminierter Böden (Biobeet-Anlage), eine Anlage zur Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch und eine Anlage zum Umschlag gemischter Siedlungsabfälle. Als die zuständige obere Abfallbehörde gegen den Werkleiter des Eigenbetriebs Stadtentsorgung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitete, verlegte dieser sich unter anderem auf die Argumentation, die Stadt sei gar nicht Betreiberin der Anlagen. Vielmehr sei dies das im späteren gerichtlichen Verfahren beigeladene Entsorgungsunternehmen, das zugleich Pächter des Geländes mit den Anlagen im Abfallwirtschaftszentrum war und in zahllosen Dokumenten als Betreiber bezeichnet wurde. Als die obere Abfallbehörde die Stadt aufforderte, ihrer Mitteilungspflicht nach § 52b Abs. 2 BImSchG nachzukommen, weigerte sie sich mit der entsprechenden Begründung, nicht sie, sondern das besagte Entsorgungsunternehmen sei Anlagenbetreiber.
Autoren: Prof. Dr. Wolfgang Klett und ORR Patric Liebscher
Autoren: Prof. Dr. Wolfgang Klett und ORR Patric Liebscher
Autor(en)
Professor Dr. Wolfgang Klett
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2021 (Juli 2021)
Verkaufspreis
€ 32,00