Novelle des Verpackungsgesetzes 2021: Einwegkunststoffverpackungen

Im Anschluss an die vorangegangene Änderung des Verpackungsgesetzes durch das am 8.2.2021 verkündete „Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes“ in Bezug auf Kunststofftragetaschen wurde am 14.6.2021 das „Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ (VerpackG-Umsetzungsgesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet.

Zweck des Gesetzes ist es vornehmlich, bestimmte Vorgaben aus der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU-EWKRL) von 2019 sowie aus Art. 8a EU-Abfallrahmenrichtlinie (hinsichtlich Verpackungen i.V.m. Art. 7 Abs. 2 der
EU-Verpackungsrichtlinie) in deutsches Recht umzusetzen. Das VerpackG-Umsetzungsgesetz stellt neben der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) vom 20.1.2021 und der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) vom 24.6.2021 eine weitere Maßnahme zur nationalen Umsetzung der EU-EWKRL dar. Es enthält aber auch andere Änderungen, mit denen einzelne Vorschriften aktualisiert und angepasst worden sind, insbesondere um– so die Regelungsintention des Gesetzgebers – den Vollzug des am 1.1.2019 in Kraft getretenen VerpackG weiter zu vereinfachen und zu verbessern. Durch das VerpackG Umsetzungsgesetz werden erhebliche Änderungen des am 1.1.2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetzes8 (VerpackG) vorgenommen.

Autoren: Gregor Franßen, EMLE und Vanessa Homann
Autor(en)
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2021 (Juli 2021)
Verkaufspreis
€ 32,00