Reichweite der Ermächtigung nach § 22 Abs. 2 VerpackG aus Sicht der dualen Systeme
Nach § 22 Abs. 2 VerpackG kann ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durch schriftlichen Verwaltungsakt gegenüber dualen Systemen im Sinne von § 3 Abs. 16 VerpackG festlegen, wie die haushaltsnahe Sammlung von restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen (sog. Leichtverpackungen, LVP) bei privaten Haushaltungen auszugestalten ist.
Die Regelung steht gemäß § 22 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. VerpackG unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die entsprechende Vorgabe geeignet sein muss, um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen; zudem darf die Befolgung der Vorgabe es den Systemen nicht unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar machen, die Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Verpackungsrecht wahrzunehmen. Schließlich wird in § 22 Abs. 2 S. 2 VerpackG näher vorgegeben, dass die Rahmenvorgabe nicht über den Entsorgungsstandard hinausgehen darf, welchen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Sammlung von Siedlungsabfällen zugrunde legen.
Autoren: Dr. Markus W. Pauly und Dr. Manuel Stückemann
Autoren: Dr. Markus W. Pauly und Dr. Manuel Stückemann
Autor(en)
Dr. Markus W. Pauly
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2021 (März 2021)
Verkaufspreis
€ 32,00