Die Pflichtenübertragung nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3, 18 Abs. 2 KrW-/AbfG 1996 als Instrument der „Privatisierung“ öffentlicher Entsorgungsaufgaben

Historische Betrachtung und Überlegungen zur heutigen Relevanz

Die sog. Pflichtenübertragung (insbesondere gemäß § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG a.F.) gehörte zu den Elementen bzw. Neuerungen des KrW-/AbfG 1996, denen ein gewisser Privatisierungscharakter zugeschrieben wurde. Mit dem KrWG 2012 wurde dieMöglichkeit der Pflichtenübertragung jedoch wieder abgeschafft; es wurde lediglich der Bestand bereits ausgesprochener Pflichtenübertragungen, einschließlich der Möglichkeit ihrer Verlängerung, gesichert (§ 72 Abs. 1 KrWG). Der Beitrag resümiert Funktion, Reichweite und Voraussetzungen der Pflichtenübertragung und beleuchtet die Möglichkeiten und Spielräume ihrer Nutzung nach geltendem Recht.
Autor(en)
RA Dr. Martin Dieckmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2022 (November 2022)
Verkaufspreis
€ 32,00