Die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa

Eine Rückschau anhand der ersten Jahrgänge der AbfallR

Das zu Ende gehende 20. Jahrhundert war – bezogen auf die Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland – geprägt von der Implementation des KrWG-/AbfG, das zwar kurz vor der Bundestagswahl 1994 noch verabschiedet wurde, aber erst im Oktober 1996 in Kraft trat. Wesentlicher Streitpunkt war die geänderte Rolle der Landkreise und Städte, die nach dem AbfG als Träger der Abfallwirtschaft vor Ort mit der Daseinsvorsorgeaufgabe der Entsorgung der Siedlungsabfälle aus Haushaltungen und Gewerbe betraut waren. Die Unterscheidung im KrW-/AbfG zwischen überlassungspflichtigen Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung, die von Industrie, Handel und Gewerbe, aber auch freien Berufen nicht den kommunalen Entsorgungsbetrieben oder den von diesen beauftragten Privaten zu übergeben waren, führte zu so nicht vorhergesehenen und politisch wohl auch nicht gebilligten Entwicklungen: Gemischter gewerblicher Siedlungsabfall wurde zu Abfall zur Verwertung, wenn vor der Verbrennung oder Ablagerung verwertbare Stoffströme – die Holzplanke oder der Metallbehälter (Coladose) – durch „Sortierung“ gewonnen werden konnten, mit dem Ergebnis, dass viele Industrie und Gewerbebetriebe, deren Abfälle zuvor einen Großteil der kommunal entsorgten Mengen ausmachten, sich vollständig von der örtlichen Müllabfuhr lossagten und billige( re) Möglichkeiten im In- und Ausland suchten. Da auch die Rechtsprechung diese Auslegung billigte,1 mussten die Versuche der Länder, zu praktisch vollziehbaren Lösungen zu gelangen, scheitern:Weder gelang es derUMK, eine dogmatisch zutreffende und inhaltlich ausgewogene Abgrenzung zu entwickeln, noch konnten einfach handhabbare Abgrenzungskriterien wie der Heizwert2, das Vermischungsverbot oder der Grad der Gefährlichkeit des Abfalls überzeugen. Die Verabschiedung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)3mit erhöhten Getrennthaltungspflichten und der Einführung der Mindestrestmülltonne konnte das drohende Leerlaufen kommunaler Entsorgungsanlagen allenfalls verlangsamen. Zugleich drohte europarechtlich die thermische Behandlung von gewerblichen Abfällenmit Energierückgewinnung als Verwertung anerkannt zu werden.
Autor(en)
MinDir Dr. Helge Wendenburg
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2022 (November 2022)
Verkaufspreis
€ 32,00