Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Ausblick für Deutschland sowie die EU

Das Kreislaufwirtschaftsrecht bleibt im Fluss: Das gilt sowohl im Hinblick auf die geplanten Reformen durch die Ampel- Regierung als auch auf EU-Ebene vor dem Hintergrund des Green Deal, des EU-Klimapakets „Fit for 55“ und des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, die in eine baldige Reform der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) münden werden. Die Siedlungsabfallverbrennung soll vorbehaltlich einer Evaluierung in das EU-Emissionshandelssystem einbezogen werden.

Das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht ist bereits in den vergangenen Jahren vielfältig reformiert und ergänzt worden. Die Bundesregierung plant in den nächsten Jahren eine Reihe weiterer Änderungen. Daher ist zunächst der Blick zurück auf die jüngeren Novellen zu richten und sodann das Programmder neuen Bundesregierung in den Blick zu nehmen – für die erweiterte Herstellerverantwortung bereits in Zusammenschau mit dem EU-Recht.
1. Novellen der jüngeren Vergangenheit Die EU hat mit ihrem sogenannten EU-Kreislaufwirtschaftspaket eine Änderung der AbfRRL 2008/98/EG, der Verpack- RL 94/62/EG, der Altfahrzeug-RL 2000/53/EG, der Batterie- RL 2000/66/EG, der Elektro- und Elektronikaltgeräte-RL 2012/19/EU sowie der Deponie-RL 1999/31/EG beschlossen. Der deutsche Gesetzgeber hat darauf umfassend reagiert und das deutsche Recht angepasst.Mit demGesetz zur Umsetzung der AbfRRL der EU, das imJuli 2020 in Kraft getreten ist, hat der deutsche Gesetzgeber das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz, das Verpackungsgesetz, das Chemikaliengesetz sowie als Folgeänderungen einige Rechtsverordnungen geändert. Dazu gehören Änderungen der GewerbeabfallVO, der Nachw- VO, der AltfahrzeugVO und der POP-VO sowie der DepVO und der AltölVO.
Autor(en)
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz, RA Prof. Dr. Martin Beckmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2022 (Juli 2022)
Verkaufspreis
€ 32,00