EU-Ökodesign-Recht vs. erweiterte Produktverantwortung nach dem KrWG
Darstellung anhand der Ökodesign-Anforderung „Reparierbarkeit“ und des geplanten Anspruchs auf Reparatur
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhältnis von nationalen Regelungen der Lebensdauer von Produkten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu europäischen Durchführungsmaßnahmen nach der Ökodesign-Richtlinie1 unter besonderer Berücksichtigung der Reparierbarkeit von Produkten. An entsprechenden Stellen werden dabei auch die Neuerungen des kürzlich veröffentlichten Entwurfs der Ökodesign-Verordnung dargestellt.2 In letzterer wird u.a. die Reparierbarkeit von Produkten allgemein als Ökodesign-Anforderung verankert. Ob Verbrauchern auch ein Anspruch auf Reparierbarkeit zustehen soll, ist jedoch derzeit nicht Gegenstand des Entwurfs. Allerdings plant die EU-Kommission ein „right to repair“, also einen Anspruch auf Reparatur, auf europäischer Ebene, welches ebenfalls in den Blick genommen wird.
Autoren: Dr. Jens Nusser, LL.M und Martin Judt
Autoren: Dr. Jens Nusser, LL.M und Martin Judt
Autor(en)
Dr. Jens Nusser
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2022 (Mai 2022)
Verkaufspreis
€ 32,00