Die Rechtsstellung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im KrWG (Teil 2)
Zuständigkeiten, Optionen und Befugnisse sowie aktuelle Entwicklungen aus kommunaler Sicht
1. Stärkung der örE durch § 18 Abs. 8 KrWG
Die schwierige Rolle der örE im Verfahren zur Anzeige und möglichen Untersagung bzw. Beschränkung von gewerblichen Sammlungen gemäß §§ 17, 18 KrWG wurde durch die letzteNovelle desKrWG135 erheblich verbessert.DerGesetzgeber hat die Rechtsstellung der örE durch Normierung einer Klagebefugnis im Bereich der gewerblichen Sammlung durch die neueRegelung des § 18Abs. 8KrWGgestärkt.Diese Regelung soll gewährleisten, dass der durch die gewerbliche Sammlung betroffene örE einen Anspruch darauf hat, dass die für gewerbliche Sammlungen geltenden Bestimmungen im Anzeigeverfahren eingehalten werden.
Die schwierige Rolle der örE im Verfahren zur Anzeige und möglichen Untersagung bzw. Beschränkung von gewerblichen Sammlungen gemäß §§ 17, 18 KrWG wurde durch die letzteNovelle desKrWG135 erheblich verbessert.DerGesetzgeber hat die Rechtsstellung der örE durch Normierung einer Klagebefugnis im Bereich der gewerblichen Sammlung durch die neueRegelung des § 18Abs. 8KrWGgestärkt.Diese Regelung soll gewährleisten, dass der durch die gewerbliche Sammlung betroffene örE einen Anspruch darauf hat, dass die für gewerbliche Sammlungen geltenden Bestimmungen im Anzeigeverfahren eingehalten werden.
Autor(en)
Dr. Ralf Gruneberg
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2022 (März 2022)
Verkaufspreis
€ 32,00