Kreislaufwirtschaft nach dem Koalitionsvertrag und Grundrechte
Der Ampel-Koalitionsvertrag verfolgt ehrgeizige Projekte für den Klimaschutz auch im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Das BVerfG mahnt einen tiefgreifenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft an, welcher nicht ohne Auswirkungen auf die Produktion und das Abfallwesen bleiben wird. Wo liegen die grundrechtlichen Grenzen nach dem BVerfG-Klimabeschluss?
Die Kreislaufwirtschaft ist Klimaschutz: Das ergibt sich aus dem BVerfG-Klimabeschluss1 ebenso wie aus dem EU-Klimapaket. 2Dementsprechend fördert dieKoalition dieKreislaufwirtschaft „als effektivenKlima- undRessourcenschutz, Chance für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsplätze“. Damit wird zugleich die Kreislaufwirtschaft in den Kontext einer klimafreundlichen Ausrichtung der Wirtschaft und einendadurch bedingtenErhalt vonArbeitsplätzen gestellt, wie es dem EU-Klimapaket entspricht. Dementsprechend soll der rechtliche Rahmen daran angepasst werden, den primären Rohstoffverbrauch zu senken und geschlossene Stoffkreisläufe zu gewährleisten. Geplant ist eine „nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie“, in welche die bestehenden rohstoffpolitischen Strategien eingehen sollen.
Autor(en)
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2022 (März 2022)
Verkaufspreis
€ 32,00