Die Rechtsstellung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im KrWG (Teil 1)
Zuständigkeiten, Optionen und Befugnisse sowie aktuelle Entwicklungen aus kommunaler Sicht
Die Spielräume und die Positionierung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) in der Abfallwirtschaft, die unmittelbar und untrennbarmit derWahrnehmung hoheitlicher Entsorgungspflichten im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zusammenhängen, sind in jüngerer Zeit mehrfach diskutiert und akzentuiert worden und somit auch in den Fokus des rechtswissenschaftlichen Diskurses gerückt. Dies bezieht sich einerseits auf die am29.10.2020 in Kraft getretene Novelle des KrWG,2 die in § 20 Abs. 2 KrWG klargestellt hat, dass die Getrenntsammlungspflichten für bestimmte Abfallfraktionen (u.a. Bioabfälle, Papier, Glas, Kunststoff, Textilabfälle und Sperrmüll) auch für den örE gelten. Zudemwurde die Klagebefugnis des örE in verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren betreffend die gewerblichen Sammlungen gemäß §§ 17, 18 KrWG ausdrücklich gesetzlich geregelt.
Autor(en)
Dr. Ralf Gruneberg
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2022 (Januar 2022)
Verkaufspreis
€ 32,00