Die Zulassungskontrolle für Pflanzenschutzmittel zwischen europäischer Harmonisierung und nationalen Handlungsspielräumen
Bereits unter dem Regime der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln fand eine intensive juristische Diskussion zu der Frage statt, ob bzw. inwieweit die Zulassungskontrolle für Pflanzenschutzmittel durch europäisches Recht harmonisiert ist und ob bzw. in welchem Maße nationale Handlungsspielräume verbleiben. 1 Mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (im Folgenden: VO 1107/2009), welche die Richtlinie 91/414/EWG ersetzt hat,wurde derHarmonisierungsgedanke fortgeführt und – da sich unter demRegime der Richtlinie 91/414/EWG mitunter divergierende nationale Zulassungspraktiken entwickelt hatten – noch weiter vertieft.
Im Pflanzenschutzrecht wurde insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eine austarierte Balance zwischen europäischer Harmonisierung und verbleibenden nationalen Handlungsspielräumen geschaffen. Diese Balance würde dann aber in einer europarechtlich unzulässigen Weise verschoben werden, wenn die Verordnungsbestimmungen über Gegenstand und Bindungswirkung des EU-Systems der einheitlichen und verbindlichen zonalen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln restriktiv und die Verordnungsbestimmungen zu nationalen Abweichungsrechten extensiv ausgelegt werden würden. Mitgliedstaaten können daher nur bei Vorliegen besonderer nationaler Gegebenheiten und auf Basis der einheitlichen zonalen Bewertung Risikominderungsmaßnahmen
festlegen.
festlegen.
Autor(en)
Professor Dr. Kristian Fischer
Contentpartner
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Publikation
StoffR 01 / 2022 (Februar 2022)
Verkaufspreis
€ 25,00