Neue Episoden der „unendlichen Geschichte“: Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Abgrenzung von Arzneimitteln zu anderen Gesundheitsprodukten

Die „unendliche Geschichte“1 der Abgrenzung von Arzneimitteln und benachbarten Produktkategorien2, insbesondere Lebensmitteln, schien in jüngerer Zeit auserzählt. Zumindest literarisch ist es um dieses einstige Modethema vergleichsweise ruhig geworden. Die Ruhe trügt allerdings.

Weder besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit über ein dogmatisch schlüssiges Konzept der Abgrenzungsproblematik, noch kann die Entscheidungspraxis der zuletzt durchaus regen Rechtsprechung als gefestigt bezeichnet werden. Im Gegenteil: Schon als abgesteckt geglaubte Grenzlinien zwischen Arzneimitteln und anderen Gesundheitsprodukten sind in Frage gestellt worden. Der vorliegende Beitrag möchte einige wichtige Entwicklungen zusammenfassen.

II. Ausgangslage
Nach manchen Turbulenzen in Folge des Inkrafttretens der Lebensmittel-Basisverordnung5, des LFGB6 und der Änderung des Arzneimittelbegriffs des Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel7 durch die Änderungsrichtlinie 2004/27/EGvom31.3.2004war zumindest eine gewisseKonsolidierung der Grundsätze für die Abgrenzung von Arzneimitteln und anderen Borderline-Produkten, insbesondere Lebensmitteln, eingetreten. Eine Konsolidierung dahingehend, dass in der Rechtsprechung seitherweitgehend Einigkeit darüber besteht,wie die für eine Subsumtion unter den Arzneimitteltatbestand maßgeblichen Elemente „Präsentationsarzneimittel“ und „Funktionsarzneimittel“ begrifflich zu entfalten sind.

Autor(en)
Thomas Bruggmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2015 (Juli 2015)
Verkaufspreis
€ 32,00