Sein oder Nichtsein – Haben ergänzende bilanzierte Diäten noch eine Zukunft?

Die Kategorie der ergänzenden bilanzierten Diäten (EBD) spielt in Deutschland eine besondere Rolle. Als Alternative zu Arzneimitteln einerseits und angereicherten Lebensmitteln sowie Nahrungsergänzungsmitteln andererseits haben sich diese „Food for specialmedical purposes“ einen festen Platz in der Produktlandschaft erobert. Zahlreiche dieser Produkte werden als Kapseln oder Tabletten ohne Makronährstoffe vertrieben. Die Vermarktung dieser in §§ 1 Abs. 2, Abs. 4a, 14b, 21 Diätverordnung (DiätV) geregelten Produkte stellt die Hersteller jedoch vor Herausforderungen (II. Die aktuelle Situation).

Insbesondere sind die Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachweis für die nutzbringende Verwendung und Wirksamkeit hoch. Aber auch politisch haben EBD Gegenwind. Die EU Kommission behauptete im Bericht vom 27.6.2008, dass die Definition von Lebensmitteln, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, durch nationale Behörden unterschiedlich ausgelegt würden.1 Es würden immer mehr Lebensmittel als für eine besondere Ernährung geeignet gekennzeichnet und vermarktet, bei denen Zweifel bestünden, ob es sich tatsächlich um derartige Lebensmittel handele. Die EU Kommission sah sich auch deswegen zu einer grundlegenden Neuregelung veranlasst, die zu der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung (Speziallebensmittelverordnung, SpezialLMV) führte. Die SpezialLMV verfolgt gegenüber der Richtlinie 2009/39/EG (DiätRahmenRL) einen völlig neuartigen Ansatz. Die neue Rahmenverordnung schafft nicht nur etablierte Produktkategorien ab, sondern enthält auch gravierende Änderungen bei den nach wie vor erfassten Produkten. Zu nennen sind z. B. das Instrument der Auslegungsentscheidungen nach Art. 3 SpezialLMV, die Beteiligung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach Art. 7 SpezialLMV und die Ermächtigung zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Art. 11 SpezialLMV. Damit führt der Rechtsakt zu einer vollständigen Neuregelung des Rechts der EBD (III. Neuregelung durch die SpezialLMV), die einen Tod auf Raten für viele Lebensmittel befürchten lässt. So dramatisch die Revision des Diätrechts aber auf den ersten Blick scheinen mag, die gesetzlichen Neuregelungen bieten auch vielversprechende Chancen (IV. Konsequenzen für Produkte). Um es mit Shakespeare zu sagen: „Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage“.

Autoren: Leonie Evans, Andreas Meisterernst
Autor(en)
Andreas Meisterernst
Contentpartner
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Publikation
StoffR 03 / 2015 (Mai 2015)
Verkaufspreis
€ 32,00