Rechtsschutz im Biozidrecht (Teil I)
Das noch recht junge Biozidrecht, welches die europäischen und nationalen Vorschriften zum Inverkehrbringen und Verwenden von Biozidprodukten umfasst, hat sich mit der Ablösung der Richtlinie 98/8/EG (Biozidrichtlinie)2 durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung/Biocidal Products Regulation – BPR)3 seit dem1.9.2012, der entsprechenden Änderung des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG)4 sowie dem Erlass ergänzender Verordnungen deutlich gewandelt.
Das Biozidrecht ist mittlerweile geprägt von einer Vielzahl europäischer Verordnungen, nationaler Rechtsvorschriften und gewachsener Verwaltungspraxis, die selbst für Praktiker schnell unübersichtlich werden können. Hinzu kommen die Beteiligung verschiedenster europäischer sowie nationaler Behörden und Institutionen und die Vielfalt, der sich zum Teil sehr unterscheidenden Zulassungsarten für Biozidprodukte, die in den letzten Jahren geschaffen wurden. Diese Komplexität spiegelt sich insbesondere in den Beteiligungsformen und Rechtsschutzmöglichkeiten von Antragsstellern im Biozidrecht wider. Dementsprechend bedarf es profunder Kenntnis der Verfahren und einschlägigen Rechtsnormen, um im Einzelfall entscheiden zu können, ob und auf welcheWeise gegen eine Entscheidung der jeweils agierenden Behörde oder Institution vorgegangen werden kann. Dieser Beitrag soll – ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben – einen kurzen Überblick über die wichtigstenVerfahrensabläufe imBiozidrecht geben und sowohl allgemein als auch anhand von besonderen Fallkonstellationen erläutern, welche Rechtsschutzmöglichkeiten für Antragssteller grundsätzlich bestehen.
Autor: Henning Krüger
Autor: Henning Krüger
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© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2015 (März 2015)
Verkaufspreis
€ 32,00