Zwischenbericht zur REACH-Verordnung (Teil II)
Dieser Beitrag knüpft an den „Zwischenbericht zur REACH Verordnung (Teil I)“1 an, der die Entstehungsgeschichte und Kernelemente des europäischen Chemikalienrechts REACH sowie die Einschätzung der Europäischen Kommission betreffend, die Verwirklichung der in der REACH-Verordnung kodifizierten Ziele resümiert. Ausgehend davon wird nachfolgend die sehr positiv ausgefallene Zwischenbilanz der Europäischen Kommission2 mithilfe einer exemplarischen Erörterung einzelner Themen komplexe wertend betrachtet.
Die Umsetzung der REACH-Verordnung wurde seit deren Erlass sowohl von der europäische Industrie als auch den zuständigen Behörden mit großem Aufwand betrieben. Dennoch fällt die Antwort auf die Frage, ob die REACH-Verordnung den eigens proklamierten Ansprüchen gerecht wird, nicht bei allen Beteiligten durchweg positiv aus. Auch acht Jahre nach in Kraft treten der REACH-Verordnung führen die Komplexität dieses Regelwerkes, die Notwendigkeit einer Interessenabwägung zwischen Risikovorsorge und den dadurch verursachten Kosten sowie die langwierige und aufwändige Umsetzung zu kontroversen Diskussionen. Insbesondere in der öffentlichen Berichterstattung sowie seitens Umweltschutzorganisationen wird moniert, dass das ursprünglich avisierte Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit bisher nicht erreicht werden konnte und entsprechende Defizite teilweise bereits in den materiellen Regelungen derREACH-Verordnung angelegt seien. In einemArtikel der Zeitschrift Der Spiegel aus dem Jahr 2014 über verschiedene Sportartikelhersteller findet sich beispielsweise die Aussage, die REACH-Verordnung sei nach „jahrelangem Lobbykampf der Industrie entsprechend weichgespült in Kraft getreten“.3 In einem Pressartikel des Umweltschutzverbandes ClientEarth wird mit Blick auf die Zwischenbilanz der Kommission ausgeführt: „Despite the acknowledgement of serious shortcomings in the provision of data by the chemicals industry, the Commission does not propose actions that will effectively address this incompliance.†Auf der anderen Seite werden von Wirtschaftsbeteiligten und Industrieverbänden auf den durch Registrierung und Zulassung verursachten (Personal-) Aufwand, die erheblichen Kosten sowie das Risiko der Benachteiligung der europäischen Industrie auf dem Weltmarkt hingewiesen.4 Allein die durch das Registrierungsverfahren bis Ende November 2010 verursachten Kosten für Unternehmen werden auf ca. 2,1Mrd. € geschätzt.5 Nach Einschätzung erschiedener Unternehmen, verursachen die Zulassungsregelungen zudem eine Planungs- und Investitionsunsicherheit und bergen damit das Risiko der Produktionsverlagerung ins nicht-europäische Ausland.
Autor(en)
Andreas Burckhart
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2015 (März 2015)
Verkaufspreis
€ 32,00