Desinfektionsmitteleinsatz in dentalen Behandlungseinheiten

Desinfektionsmittel zum Einsatz in dentalen Behandlungseinheiten sind als Dual-Use-Produkte einzuordnen, wenn sie sowohl einem bioziden Zweck, wie der Wasserentkeimung, als auch zur Desinfektion des Medizinproduktes dienen. In diesem Fall müssen diese Produkte die regulatorischen Anforderungen sowohl der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 als auch der Medizinprodukteverordnung (EU) Nr. 2017/745 erfüllen.

Die Einordnung von Desinfektionsmitteln für den Einsatz im Umfeld von Medizinprodukten bereitet in der Praxis häufig Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von bioziden Anwendungen zu Medizinprodukteanwendungen. Deutlich wird dies besonders am Beispiel von Desinfektionsmittelanwendungen in dentalen Behandlungseinheiten für zahnärztliche Behandlungen (kurz: Dentaleinheiten). Dentaleinheiten sind Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MedicalDeviceRegulation –MDR). Sie dienenderBehandlungund Linderung von Zahnerkrankungen, 1 der Einsatz erfolgt im oder am menschlichen Körper. In Dentaleinheiten werden Desinfektionsmittel i. d. R. in den wasserführenden Systemen eingesetzt. Das Wasser stammt i. d. R. aus der Trinkwasserinstallation der Praxis und dient in Dentaleinheiten verschiedenen Zwecken. Es wird einerseits verwendet, um die Turbinen der Bohrer anzutreiben und zu kühlen und andererseits, um die Mundhöhle während und nach der Behandlung zu spülen und zu reinigen. Zudemwird dasWasser aus der Dentaleinheit auch verwendet, um den typischen Wasserbecher für den Patienten aufzufüllen, mit dem dieser während und nach der Behandlung seinenMund selbstständig ausspülen kann.

Autoren: Henning Krüger, Hannes Heidorn
Autor(en)
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2023 (April 2023)
Verkaufspreis
€ 25,00