Die Einführung eines nationalen Vergiftungsregisters
Ziele, Chancen und Rahmenbedingungen Die Relevanz derVergiftungsberatung hat auch auf europäischer Ebene im Laufe der Jahre mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Die Aufgabe der Entgegennahme der Mitteilungen über den Inhalt der Rezepturen und Weiterleitung an die Giftinformationszentren ist bereits seit 2008 in der Verordnung (EU) Nr. 1272/20081 (CLP-Verordnung) angelegt. Seit 2019 sind einheitliche Vorgaben in Kraft, nach denen die Hersteller und Importeure von gefährlichen Gemischen den Inhalt der Rezepturen gefährlicher Gemische mitzuteilen haben, damit diese für die Vergiftungsberatung genutztwerden können.
Die Bundesregierung plant die Einführung eines nationalen Vergiftungsregisters beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), um einen besseren Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland zu erhalten. Hierzu sollen die Daten zu Vergiftungsfällen und Verdachtsfällen von Vergiftungen aus den sieben deutschen Giftinformationszentren der Länder (GIZ) und die ärztlichen Mitteilungen zu Vergiftungen (nach § 16e Chemikaliengesetz) zusammengeführt und ausgewertet werden. Ein Vergiftungsregister ermöglicht die frühzeitige Erkennung verdeckter Vergiftungsrisiken, unterstützt die Einleitung regulatorischer Maßnahmen und hilft, den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen zu überprüfen. Zudem können durch das Vergiftungsregister verschiedene Melde- und Informationspflichten der Bundesrepublik Deutschland besser erfüllt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat dafür einen Entwurf zur Änderung des Chemikaliengesetzes vorgelegt.
Autoren: Kathrin Begemann, Lars Hoffmann
Autoren: Kathrin Begemann, Lars Hoffmann
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Publikation
StoffR 01 / 2023 (April 2023)
Verkaufspreis
€ 25,00