Einordnung von stickstoffbasierten Schädlingsbekämpfungsmitteln als Biozidprodukte

Am 10.11.2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein richtungsweisendes Urteil zur Einordnung von Schädlingsbekämpfungsmitteln als Biozidprodukte imSinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biocidal Products Regulation – BPR) erlassen.

Die beiden in Österreich ansässigen Parteien bieten auch in Deutschland u. a. fürMuseen und andere kulturelle Einrichtungen Leistungen zur Schädlingsbekämpfung an. Die Beklagte bot ein als „Stickstoffbehandlung“ bezeichnetes Verfahren an und führte dieses auch in Deutschland durch. Bei demVerfahrenwird eine abgeschlossene Einhausung in Form eines Zelts aus luftdicht verschweißten Bahnen um das zu behandelnde Objekt aufgebaut. Mit einem Stickstoffgenerator wird der Luft unter Einsatz von Aktivkohle der Sauerstoff entzogen und anschließend annähernd reiner Stickstoff in die Umhausung geführt. Innerhalb des Zelts wird ein leichter Überdruck erzeugt, damit es nicht in sich zusammenfällt.

Autor: Henning Krüger
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Publikation
StoffR 01 / 2023 (April 2023)
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