Ausnahme von Fluorpolymeren bei der geplanten PFAS-Regulierung

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine breite Gruppe von Chemikalien, diemehr als 4.000 Stoffe umfasst. Seit einigen Jahren stehen PFAS auf der Bedenkenliste von Aufsichtsbehörden, Wissenschaftlern, Nichtregierungsorganisationen und Verbrauchern weltweit, da sich Chemikalien aus dieser sehr umfangreichen Stoffgruppe als persistent, bioakkumulierbar und toxisch für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erwiesen haben. Bei diesen Stoffen ist die Besorgnis berechtigt, und ihre (öko)toxikologischen Auswirkungen sind bekannt.

Fluorpolymere sind hochwertige Stoffe, die in wichtigen Industriesektoren eine Vielzahl von positiven Eigenschaften aufweisen. Diese Polymere sind unverzichtbar, um das angemessene Funktionieren der modernen Gesellschaft zu gewährleisten. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Dekarbonisierung und High-Tech-Entwicklung. Aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und Struktur entsprechen Fluorpolymere der Definition der Stoffgruppe der PFAS1. Diese Definition wurde jedoch ursprünglich nicht für Regulierungszwecke erarbeitet. Die Stoffgruppe der PFAS steht derzeit stark unter Druck und soll über ein breit angelegtes Stoffverbot2 reguliert werden, da einige der betroffenen niedermolekularen Chemikalien in der Vergangenheit zu erheblichen Umweltproblemen geführt haben. Fluorpolymere unterscheiden sich jedoch in ihren Eigenschaften deutlich von anderen PFAS, weshalb diese Polymere als unbedenklich eingestuft werden. Gleichzeitig haben sie eine enorme sozioökonomische Bedeutung und sind nicht substituierbar. Ein Verbot der Stoffgruppe der Fluorpolymere würde somit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widersprechen, welcher in EU-Regulierungen manifestiert ist.

Autoren: Dieter Drohmann, Michael Schlipf
Autor(en)
Dr. Dieter Drohmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2022 (Oktober 2022)
Verkaufspreis
€ 25,00