Das Einwegkunststofffondsgesetz aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe
Von der traditionellen Stadtreinigung zur Herstellerfinanzierung von Reinigungsleistungen
Die kommunale Stadtreinigung war als Leistung der öffentlichen Daseinsvorsorge bislang allein Regelungsgegenstand des Landes- und Kommunalrechts, Bundes- und Europarecht spielten hier keine Rolle. Auch die Finanzierung der Stadtreinigung unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern erheblich. Teilweise erfolgt diese über eigens erhobene Straßenreinigungsgebühren, teilweise über die Kommunalhaushalte. Eine vollständige Gebührenfinanzierung kommt dabei nicht in Betracht, vielmehr muss regelmäßig der sog. „Allgemeinanteil“ als Steuermittel aufgebrachtwerden. Dahinter steht die Überlegung, dass die Straßenreinigung nicht ausschließlich im Interesse der Straßenanlieger erfolgt, sondern z.B. auch durch Demonstrationen, Tourismus oder Durchgangsverkehre veranlasst wird. Daher liegt häufig eineMischfinanzierung vor, bei der der überwiegende Kostenanteil durch Gebühren und ein kleinerer Anteil aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten wird. Zusätzlich verkompliziert wird die Rechtslage dadurch, dass einzelne Leistungsbereiche z.T. unterschiedlichen Aufgabenträgern zugewiesen sind. So wird die Aufstellung und Leerung von Straßenpapierkörben teilweise als Leistung der Straßenreinigung klassifiziert, andernorts hingegen als Leistung der Abfallwirtschaft. Maßgeblich ist insoweit allein das jeweilige Landesrecht.
Autor(en)
Dr. jur. Holger Thärichen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2023 (Februar 2023)
Verkaufspreis
€ 32,00