Grundstrukturen der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht

In der Gesetzesbegründung rechtfertigt der Gesetzgeber die Einführung der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht durch das immer drängendere Problem der „Wegwerfgesellschaft“ und der damit einhergehenden Ressourcenvernichtung. Zentrales Anliegen des Gesetzgebers ist die Lösung des Problems der Retourenvernichtung, bei der retournierteWare des Kunden – vor allem im Versandhandel – aus tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen, zu denen auch steuerrechtliche Implikationen zählen, vernichtet wird.

Die durch dasGesetz zurUmsetzung derAbfallrahmenrichtlinie der EuropäischenUnion vom23.10.2020 (BGBl. I S. 2232) ins Kreislaufwirtschaftsgesetz eingefügte kreislaufwirtschaftsrechtliche Obhutspflicht ist ein Novum für den Pflichtenkreis der in den §§ 23 ff. KrWG geregelten Produktverantwortung. Die Entfaltung der Obhutspflicht im Kreislaufwirtschaftsrecht steht vor diesem Hintergrund naturgemäß noch am Anfang. Ziel und Gegenstand dieses Beitrags ist daher die Herausarbeitung zentraler Grundstrukturen der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht. Hierzu sollen der Begriff der Obhutspflicht, ihr vertriebsspezifischer Anwendungsbereich und ihre Grenzen in den Fokus des Beitrags gerückt werden. Begleitet wird deren Analyse von verschiedenen Anmerkungen zu den Motiven des Gesetzgebers, dem unions- und völkerrechtlichen Hintergrund, dem Regelungskonzept der latenten Grundpflicht und der Verortung der Obhutspflicht im Rahmen der Abfallhierarchie im Vorfeld sowie einem Fazit am Ende.

Autor: Robert Reimer
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Publikation
AbfallR 01 / 2023 (Februar 2023)
Verkaufspreis
€ 32,00