Ausschleusung von Wertstoffen vor der thermischen Verwertung – Stand und Perspektiven
Das Ausschleusen von Kunststoffen vor der thermischen Verwertung wird von EURegularien befeuert, die die Vorbehandlung von Restabfall, CO2-Abgaben für TAB, hohe Recyclingquoten sowie den Einsatz von sauberen aus Verpackungsabfällen gewonnenen Recyclaten in der Neuproduktion von Lebensmittelverpackungen implizieren. Letzteres wird gegebenenfalls nur durch Etablierung von chemischen Recyclingverfahren möglich, wodurch die Nachfrage nach Recyclaten steigen wird. Vorreiter bei dem Betrieb von Nachsortierungsanlagen sind die Niederlande und Skandinavien. In den Niederlanden ersetzt die Nachsortierung gegebenenfalls die getrennte Erfassung von Kunststoffen. Für Deutschland ist für eine Anlagenplanung der Kunststoffgehalt im Restabfall entscheidend, welcher durchschnittlich 6,7 Gew.-% und in städtischen Gebieten bis zu 11,7 Gew.-% betragen kann.
In Zukunft könnte Energie aus der thermischen Abfallbehandlung nur dann als erneuerbar gelten, wenn die fossilen Fraktionen vorher aussortiert werden. Dafür hat sich zumindest nach Angaben von Zero Waste Europe (ZWE) das Europäische Parlament bei seiner finalen Abstimmung über den Änderungsentwurf der Erneuerbaren- nergien- Richtlinie (RED III) (Richtlinie (EU) 2018/2001) ausgesprochen. Auch die Verbrennung der biogenen Fraktionen, wie Bioabfall und Papier, soll nur dann gefördert werden, wenn die Verpflichtungen zur getrennten Sammlung vollständig erfüllt werden, Zitat aus EUWID Ausgabe 38/2022.