DINplus – Neue Anforderungen an kompostierbare Bioabfallsammelbeutel und Konsequenzen für die Praxis
Viele Haushalte entsorgen weiterhin Teile ihrer Bioabfälle über die Restmülltonne, weil die separate Sammlung als unsauber empfunden wird. Als Lösung werden neben Papierbeuteln auch feuchtigkeitsresistente Kunststoffbeutel angeboten, die als „kompostierbar“ zertifiziert sind. Eine Reihe von Kommunen haben mit solchen Beuteln gute Erfahrungen gemacht, in vielen örE werden sie aber auch abgelehnt – es wird befürchtet, dass die Bürger sie mit herkömmlichen Kunststoffbeuteln verwechseln und in den Verwertungsanlagen der biologische Abbau zu lange dauert. Als Antwort auf diese Befürchtungen sind in der novellierten Bioabfallverordnung konkrete Regelungen formuliert worden. Nachfolgend werden aktuelle Entwicklungen zu diesem Thema beschrieben.
Die getrennte Verwertung von Bioabfällen soll weiter gesteigert werden
Ökobilanzierer sind sich oft nicht ganz einig – zur Frage der Ökobilanz der getrennten Sammlung und Verwertung organischer Haushaltsabfälle besteht allerdings ein breiter Konsens zu den ökologischen Vorteilen. Auch wirtschaftlich ist diese Getrenntsammlung in den meisten Kreisen und Städten günstiger. Bund und Länder formulieren daher übereinstimmend die Absicht, die Biogutsammelmengen zu steigern. Nach einer Reihe von Bundesländern hat zuletzt Rheinland-Pfalz in seinem neuen Abfallwirtschaftsplan ein besonders ambitioniertes Ziel gesetzt: der Anteil organischer Abfälle im häuslichen Restabfall soll bis 2030 auf maximal 20 kg pro Kopf gesenkt werden –umgerechnet wäre das ein Anteil von ca. 15 % am Restabfall. Bisher liegt der Anteil im nationalen Schnitt laut einer Studie des Umweltbundesamts bei knapp 40 %. Allerdings handelt es sich beim Biogut auch um eine recht feuchte und geruchsintensive Abfallfraktion, sodass die Motivation zur Getrenntsammlung oft nicht besonders hoch ist. Insofern ist der Wunsch vieler Haushalte nachvollziehbar, wie bei anderen Abfallarten auch, für diese unangenehmen Abfälle Sammelbeutel einsetzen zu dürfen. Neben Papierbeuteln werden hierfür auch zertifiziert „kompostierbare“ Kunststoffbeutel diskutiert – und in vielen Haushalten bereits eingesetzt, auch wenn seitenseiner Reihe von Kommunen davon abgeraten wird oder in manchen Fällen die Verwendung solcher Beutel per Abfallsatzung untersagt wird.
Ökobilanzierer sind sich oft nicht ganz einig – zur Frage der Ökobilanz der getrennten Sammlung und Verwertung organischer Haushaltsabfälle besteht allerdings ein breiter Konsens zu den ökologischen Vorteilen. Auch wirtschaftlich ist diese Getrenntsammlung in den meisten Kreisen und Städten günstiger. Bund und Länder formulieren daher übereinstimmend die Absicht, die Biogutsammelmengen zu steigern. Nach einer Reihe von Bundesländern hat zuletzt Rheinland-Pfalz in seinem neuen Abfallwirtschaftsplan ein besonders ambitioniertes Ziel gesetzt: der Anteil organischer Abfälle im häuslichen Restabfall soll bis 2030 auf maximal 20 kg pro Kopf gesenkt werden –umgerechnet wäre das ein Anteil von ca. 15 % am Restabfall. Bisher liegt der Anteil im nationalen Schnitt laut einer Studie des Umweltbundesamts bei knapp 40 %. Allerdings handelt es sich beim Biogut auch um eine recht feuchte und geruchsintensive Abfallfraktion, sodass die Motivation zur Getrenntsammlung oft nicht besonders hoch ist. Insofern ist der Wunsch vieler Haushalte nachvollziehbar, wie bei anderen Abfallarten auch, für diese unangenehmen Abfälle Sammelbeutel einsetzen zu dürfen. Neben Papierbeuteln werden hierfür auch zertifiziert „kompostierbare“ Kunststoffbeutel diskutiert – und in vielen Haushalten bereits eingesetzt, auch wenn seitenseiner Reihe von Kommunen davon abgeraten wird oder in manchen Fällen die Verwendung solcher Beutel per Abfallsatzung untersagt wird.
Autor(en)
Jöran Reske
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
34. Abfall- und Ressourcenforum (2023) (April 2023)
Verkaufspreis
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