Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung – Ergebnisse der UBA-Studie
Die Novellierung der GewAbfV war ein wichtiger Impuls, um das Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen zu stärken. Einer der wichtigsten Hebel, um Ressourcen- und Klimaschutzpotenziale aus Abfällen nutzen zu können, nämlich die sortenreine getrennte Erfassung an der Anfallstelle, ist verbindlich für alle Gewerbebetriebe festgesetzt worden. Abfallerzeuger müssen sich regelmäßig und wiederholt mit ihrem Abfallaufkommen und der Entsorgung auseinandersetzen. Mit der Forderung nach einer ambitionierten Recyclingquote rücken die stofflich verwertbaren Anteile der Gemische erstmals in den Fokus der Behandlungskonzepte. Alle VBA müssen über die gleiche technische Mindestausstattung verfügen und ihren Sortiererfolg gegenüber den Behörden offenlegen.
Zusammenfassend war die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung ein wichtiger Impuls, um die Recyclingpotenziale im Bereich gewerblicher Siedlungsabfälle zu erschließen. Bisher hat sie jedoch nicht die vom Gesetzgeber intendierte Wirkung entfaltet. Zentrale Hemmnisse sind Unschärfen im Gesetzestext, behördliche Vollzugsdefizite sowie eine unzureichende Umsetzung durch die Abfallerzeuger, -besitzer und -entsorger.
Die Erarbeitung der Studie „Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung Auftragnehmer“ (FKZ 3719 33 302 0) erfolgte im Auftrag des Umweltbundesamts im Zeitraum 10/2019 bis 12/2022 durch
Florian Knappe, Nadine Muchow, ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH, Heidelberg, Rüdiger Oetjen-Dehne, Nadine Buschow, Felix Kaiser, u. e. c. Berlin Umwelt- und Energie-Consult GmbH, Berlin.