Anforderungen an die Alternativenprüfung bei neuen Deponien und Deponieerweiterungen

Die Standortalternativenprüfung ist Voraussetzung für eine rechtmäßige Deponieplanung und -zulassung. Sie steht bei Klagen von Grundstücksbetroffenen, Gemeinden und Umweltverbänden gegen Deponiezulassungen gegebenenfalls zur Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte.

Die Rechtsprechung fordert die Ermittlung, Bewertung und vergleichende Abwägung ernsthaft in Betracht kommender Planungsalternativen. Abwägungsfehler sind (erst) dann vorprogrammiert, wenn diese Abwägung vollständig unterbleibt oder sich ein verworfener Alternativstandort als eindeutig vorzugswürdig hätte aufdrängen müssen.

Selbst bei einer Erweiterung oder Erhöhung bestehender Deponien ist eine Standortalternativenprüfung nicht von vornherein entbehrlich. Eine Alternative mit geringerer Eingriffsintensität dürfte in diesem Fall jedoch in der Regel nicht in Betracht kommen.

Bei privaten Vorhabenträgern ist die Tatsache, dass eine Deponie auf eigenen Grundstücken des Vorhabenträgers errichtet werden kann, ein bestimmender Faktor bei der Alternativenprüfung. Die Flächenverfügbarkeit rechtfertigt es jedoch nicht, Alternativstandorte von vornherein außer Betracht zu lassen.
Autor(en)
Dr. Peter Kersandt
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
34. Abfall- und Ressourcenforum (2023) (April 2023)
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