BQS 10-1 „Deponiegas“ – Anforderungen an den Stand der Technik zum Klimaschutz

Am 4. Juli 2020 trat die Änderung der DepV vom 30. Juni 2020 in Kraft. Eine der Änderungen umfasste die Anforderungen an die Deponieentgasung in Anhang 5 Nummer 7. Bislang wurde dort ohne weitere Konkretisierung gefordert, dass Deponiegaserfassung, -behandlung und -verwertung nach dem Stand der Technik durchzuführen seien. Dies führte in der Praxis zu erheblichen Vollzugsunterschieden.

Nach der Änderung der DepV waren die Länder nun aufgefordert, hierfür einen bundeseinheitlichen Qualitätsstandard festzulegen. Diese Aufgabe wurde durch Erweiterung der Geschäftsordnung der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ übertragen. Mitglieder dieser Ad-hoc-AG sind Vertreter aus Fach- und Genehmigungsbehörden aller 16 Bundesländer sowie des Umweltbundesamtes. Als Gast gehört auch ein Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) der Ad-hoc-AG an. BQS werden in kleineren Unterarbeitsgruppen (UAG) vorbereitet. Die Bearbeitung wird fachlich von ehrenamtlich tätigen Sachkundigen, die als erfahrene Mitarbeiter aus Forschung und Praxis von der LAGA Ad-hoc AG Deponietechnik benannt werden, unterstützt.

Autor(en)
Dipl.- Ing. Falk Fabian
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
34. Abfall- und Ressourcenforum (2023) (April 2023)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten