Erfahrungen mit dem Vollzug der Gewerbeabfallverordnung in Baden-Württemberg
Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft mit möglichst hohem Recyclinganteil ist – neben der Abfallvermeidung – eine wichtige Voraussetzung, um die Transformation in eine nachhaltigere, ressourcenschonende und klimaneutrale Zukunft zu gestalten. Die ambitionierten Umweltschutzziele, wie sie etwa im Klimaschutzgesetz oder auf europäischer Ebene im Green Deal formuliert wurden, sind nur mit einer solchen Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Baden-Württemberg strebt einen umfassenden Vollzug der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) an und hat bereits einen guten Stichproben-Vollzug etabliert. Auf Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finden seit 2018 landesweit mehrere systematische Schwerpunktaktionen der unteren Verwaltungsbehörden zum Vollzug der GewAbfV statt. Auch unabhängig von diesen Schwerpunktaktionen nehmen sowohl das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als auch die nachgeordneten Verwaltungsbehörden unterschiedliche Maßnahmen zur Umsetzung und Überprüfung der GewAbfV vor. In der Praxis sehen wir unsere Anstrengungen allerdings durch ein erhebliches Problem konterkariert, welches die Pflichttonne (§ 7 Abs. 2 GewAbfV) mit sich bringt.
Autor(en)
Caroline Knefel
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
34. Abfall- und Ressourcenforum (2023) (April 2023)
Verkaufspreis
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