Passive Dekontamination von PFC-Böden im Landschaftsbauwerk mittels Sorptionsmatte
Der Umgang mit Böden, die mit Per- und Polyfluorierten Chemikalien (PFC) versetzt sind, ist eine ökologische und wirtschaftliche Herausforderung für Flächeneigentümer von Altlaststandorten. Da viele der über 4.700 PFC-Einzelverbindungen leicht wasserlöslich sind, werden die Stoffe mit den Jahren aus den Böden ausgewaschen und verteilen sich mithilfe des Grundwassers. Grundstückseigentümer, die Bauprojekte auf kontaminierten Standorten realisieren wollen, stehen vor der Fragestellung, wie sie mit dem ausgehobenen Boden umgehen können.
In vielen Ländern fällt der Boden nach dem Aushub nicht länger unter die Bodenschutzbestimmungen, sondern unterliegt dem Abfallrecht und muss folglich deponiert oder aufwändig behandelt werden. Ein aus der Sicht der Autoren innovativer Ansatz ist die Verwendung von neuartigen Sorptionsmatten, die unterhalb technischer Bauwerke, bestehend aus den Böden, verlegt werden. Die geotextilen Schadstofffilter bieten eine bautechnisch unkomplizierte Möglichkeit für die Sicherung in Verbindung mit einer passiven Dekontamination des Aushubmaterials. Bei dem Konzept wird die leichte Wasserlöslichkeit der Schadstoffe gezielt eingesetzt, um eine passive Behandlung herbeizuführen. Mit Hilfe des natürlichen Niederschlags findet mit der Zeit ein Austrag aus dem Erdkörper statt, wobei der saubere Untergrund dauerhaft geschützt ist.
Technische Bauwerke aus Bodenmaterial, wie z.B. Lärm- und Sichtschutzwände, Infrastrukturdämme oder Gewerbe- und Industrieflächen, werden aufgrund der Bodenverknappung und zur Vermeidung langer Transportwege zunehmend aus Ersatzbaustoffen errichtet. Hierbei handelt es sich u.a. um Böden mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen. Wichtig ist, dass die baulichen Anlagen nicht zu einer schädlichen Verunreinigung des Untergrunds und Grundwassers führen. Dementsprechend sind ggf. Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Welche Maßnahmen zu treffen sind, wurde in Deutschlang lange in der LAGA M20 (LAGA 2003) geregelt. Ab dem 01. August 2023 wird das LAGA Merkblatt durch die Ersatzbaustoffverordnung (BAnz 2021) abgelöst. Für PFCs gibt es aktuell noch keine Zuordnungswerte, wie sie aus der LAGA M20 bekannt waren. Im „Leitfaden zur PFAS-Bewertung“ (BMUV 2022) werden daher vorläufige maximal zulässige Konzentrationen im W/F 2:1-Eluat definiert. Aus diesen Werten ergibt sich eine Verwertungskategorie, die wiederum über die zu treffende Sicherungsmaßnahme entscheidet.
Technische Bauwerke aus Bodenmaterial, wie z.B. Lärm- und Sichtschutzwände, Infrastrukturdämme oder Gewerbe- und Industrieflächen, werden aufgrund der Bodenverknappung und zur Vermeidung langer Transportwege zunehmend aus Ersatzbaustoffen errichtet. Hierbei handelt es sich u.a. um Böden mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen. Wichtig ist, dass die baulichen Anlagen nicht zu einer schädlichen Verunreinigung des Untergrunds und Grundwassers führen. Dementsprechend sind ggf. Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Welche Maßnahmen zu treffen sind, wurde in Deutschlang lange in der LAGA M20 (LAGA 2003) geregelt. Ab dem 01. August 2023 wird das LAGA Merkblatt durch die Ersatzbaustoffverordnung (BAnz 2021) abgelöst. Für PFCs gibt es aktuell noch keine Zuordnungswerte, wie sie aus der LAGA M20 bekannt waren. Im „Leitfaden zur PFAS-Bewertung“ (BMUV 2022) werden daher vorläufige maximal zulässige Konzentrationen im W/F 2:1-Eluat definiert. Aus diesen Werten ergibt sich eine Verwertungskategorie, die wiederum über die zu treffende Sicherungsmaßnahme entscheidet.
Autor(en)
Dr. Stefan Niewerth, L. Carbone, Herbert Lassnig
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Recy & Depotech (2022) (November 2022)
Verkaufspreis
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