Nichtfinanzielle Berichterstattung
Transparenz von Sozial- und Umweltleistungen kommunaler Unternehmen
Alles was Finanzen betrifft wird oft von einem Framing überlagert:
-Das ist Buchhaltung
-Das ist spießig, kleinlich
Die vermeintliche Strenge sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der Buchhaltung der Wettlauf Hase-Igel – Regelumgehung versus Regelverschärfung oder härter Betrug und Prävention ein immerwährendes Schauspiel sind. Die Suche nach einer guten finanziellen bzw. nichtfinanziellen Berichterstattung beschäftigt nicht erst seit dem Enron Skandal 2001 und der Finanzkrise mit dem Höhepunkt der Leyman-Brothers Pleite im September 2008 oder dem wirecard-Skandal Fachwelt und Politik. Das Ringen um die Berichterstattung ist ein Wechselspiel aus Pleiten und Regeln. Immer wieder wird die Frage gestellt: „Hätte man diese Pleiten mit ausführlicherer Berichterstattung oder einer besseren Wirtschaftsprüfung früher erkennen oder gar vermeiden können?"
Finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung lassen sich nicht voneinander trennen. Immer sind Indikatoren und gegenseitige Bezüge im Spiel und die Indikatoren, auf die zurückgegriffen wird vermitteln die Absolutheit einer Zahl. Die Zahl kann in ihrer Klarheit die Wahrnehmung der Wirklichkeit fokussieren, sie kann aber auch, aus dem Zusammenhang gerissen, ein falsches Urteil provozieren.
Die erste Antwort auf diese Frage war im Handelsgesetzbuche (HGB), die Idee des „ehrbaren Kaufmanns", der sich eher zu arm als zu reich rechnet und damit Gläubigerschutz sichert. Es ist eine persönliche Haltung, die nicht so ohne Weiteres auf Rechtspersönlichkeiten großer, teilweise auch international aufgestellter, Unternehmen übertragbar ist.
Mittlerweile, in der Zeit der Globalisierung und des elektronischen Handels, gibt es zudem andere Ansätze der Rechnungslegung, die an Bedeutung gewonnen haben. Die US-GAAP - United States Generally Accepted Accounting Principles sind zwar nicht durch ein US- Handelsgesetzbuch legitimiert, aber die Börsenaufsicht SEC (Security and Exchange Commission) und die amerikanische Wirtschaftsprüfervereinigung wachen über ihre Einhaltung. Der Schutz und die Information der Anleger geht über die originären Gläubigerinteressen hinaus. Hier kommt der Aspekt der Anliegerinteressen mit ins Spiel und mit den Interessen der Zivilgesellschaft spielt auch die Frage der ethischen Beurteilung von Unternehmen eine Rolle. Man spricht in diesem Zusammenhang von Stakeholdern.
-Das ist Buchhaltung
-Das ist spießig, kleinlich
Die vermeintliche Strenge sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der Buchhaltung der Wettlauf Hase-Igel – Regelumgehung versus Regelverschärfung oder härter Betrug und Prävention ein immerwährendes Schauspiel sind. Die Suche nach einer guten finanziellen bzw. nichtfinanziellen Berichterstattung beschäftigt nicht erst seit dem Enron Skandal 2001 und der Finanzkrise mit dem Höhepunkt der Leyman-Brothers Pleite im September 2008 oder dem wirecard-Skandal Fachwelt und Politik. Das Ringen um die Berichterstattung ist ein Wechselspiel aus Pleiten und Regeln. Immer wieder wird die Frage gestellt: „Hätte man diese Pleiten mit ausführlicherer Berichterstattung oder einer besseren Wirtschaftsprüfung früher erkennen oder gar vermeiden können?"
Finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung lassen sich nicht voneinander trennen. Immer sind Indikatoren und gegenseitige Bezüge im Spiel und die Indikatoren, auf die zurückgegriffen wird vermitteln die Absolutheit einer Zahl. Die Zahl kann in ihrer Klarheit die Wahrnehmung der Wirklichkeit fokussieren, sie kann aber auch, aus dem Zusammenhang gerissen, ein falsches Urteil provozieren.
Die erste Antwort auf diese Frage war im Handelsgesetzbuche (HGB), die Idee des „ehrbaren Kaufmanns", der sich eher zu arm als zu reich rechnet und damit Gläubigerschutz sichert. Es ist eine persönliche Haltung, die nicht so ohne Weiteres auf Rechtspersönlichkeiten großer, teilweise auch international aufgestellter, Unternehmen übertragbar ist.
Mittlerweile, in der Zeit der Globalisierung und des elektronischen Handels, gibt es zudem andere Ansätze der Rechnungslegung, die an Bedeutung gewonnen haben. Die US-GAAP - United States Generally Accepted Accounting Principles sind zwar nicht durch ein US- Handelsgesetzbuch legitimiert, aber die Börsenaufsicht SEC (Security and Exchange Commission) und die amerikanische Wirtschaftsprüfervereinigung wachen über ihre Einhaltung. Der Schutz und die Information der Anleger geht über die originären Gläubigerinteressen hinaus. Hier kommt der Aspekt der Anliegerinteressen mit ins Spiel und mit den Interessen der Zivilgesellschaft spielt auch die Frage der ethischen Beurteilung von Unternehmen eine Rolle. Man spricht in diesem Zusammenhang von Stakeholdern.
Autor(en)
Thomas Schwarz
Contentpartner
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Publikation
ForumZ Fachtagung: Next Generation: Kreislaufgesellschaft (2022) (Juli 2022)
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