Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsmangement unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie und des CSRD-Entwurf

1 Definition und Abgrenzung 2 Verordnung hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-Entwurf) 3 Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-Verordnung) 4 Nachhaltigkeitsmanagementsystem als integraler Bestandteil moderner Unternehmensführung bei kommunalen Unternehmen 5 Zusammenfassung

1 Definition und Abgrenzung
Die Begrifflichkeiten Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsmanagement, ESG, Sustainability, SDGs, CSR-Berichterstattung und Taxonomie werden derzeit, insbesondere auch bei Kommunen und kommunalen Unternehmen, verstärkt diskutiert. Diesbezüglich können sich künftig auch für sie weitergehende Anforderungen an die Berichterstattung und deren Prüfung ergeben.
Die verwendeten Begrifflichkeiten werden zum Teil synonym verwendet, in einem ersten Schritt möchten wir diese erklären und einordnen.
Nachhaltigkeit oder auf Englisch Sustainability
Der Begriff Nachhaltigkeit wird im Duden unter anderem mit dem „Prinzip, nach dem nicht mehr verbraucht werden darf, als jeweils nachwachsen, sich regenerieren, künftig wieder bereitgestellt werden kann; Gebrauch Ökologie",1 definiert.
Das Konzept der Nachhaltigkeit in dieser Bedeutung wurde bereits von Carl von Carlowitz in dem im Jahre 1713 erschienenen Werk zur Forstwirtschaft „Sylvicultura oeconomica" so dargestellt. Der zentrale Grundsatz ist, eine Ressource nicht nur zu nutzen, sondern sie gleichzeitig durch geeignete Maßnahmen zu erhalten. Bei der Nachhaltigkeit handelt es sich insofern um ein Handlungsprinzip zur Ressourcennutzung.
Autor(en)
Christian Baumann
Contentpartner
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Publikation
ForumZ Fachtagung: Next Generation: Kreislaufgesellschaft (2022) (Juli 2022)
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