Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen mittels sensorgestützter Technologien
Steigende Qualitätsanforderung im Bioabfallbereich erfordern oft eine Investition in neue Abscheidungstechnik, um Fremdstoffe zu entfrachten. Fremdstoffe, wie zum Beispiel Kunststoff, Glas, Keramik und Metall, können mit sensorgestützten Technologien präzise abgetrennt werden.
TOMRA Sorting bietet eine speziell auf den Organikbereich angepasste und nachhaltige Lösung mit dem AUTOSORT und der X-TRACT an. Die Effizienz der Sortiereinheiten wird durch mehrere Referenzen in Deutschland und der Schweiz belegt. Neben der passenden Technologie wird auch auf die Frage der passenden Implementierung am Beispiel der Kompostieranlage eingegangen. 1 Einleitung
Biologische Behandlungsanlagen, wie Kompostierungsanlagen und Vergärungsanlagen, stehen vor immer größeren Herausforderungen. Ein steigender Fremdstoffeintrag im Bioabfall sowie steigende Qualitätsanforderungen lassen den Betreibern oft keine Wahl als eine Erweiterung oder Optimierung der Aufbereitung. So wurden im Zuge der Novellierung der Bioabfallverordnung in Deutschland (Bio-AbfV, 11.02.2022) strenge Grenzwerte für Fremdstoffe im Bioabfall festgelegt. Künftig gilt, dass maximal 0,5 % Kunststoffe im Bioabfall enthalten sein dürfen. Stammen die Bioabfälle aus Haushalten und Kleingewerbe, dürfen es maximal 1,0 % Kunststoffe sein. Zudem sind auch Fremdstoffe, wie Glas und Metall, von der Verordnung betroffen. Bei Kompost gilt hierzu ein Grenzwert von Glas, Metall und sonstigem Kunststoff (ohne Folie) von maximal 0,4 % der Trockenmasse.
Biologische Behandlungsanlagen, wie Kompostierungsanlagen und Vergärungsanlagen, stehen vor immer größeren Herausforderungen. Ein steigender Fremdstoffeintrag im Bioabfall sowie steigende Qualitätsanforderungen lassen den Betreibern oft keine Wahl als eine Erweiterung oder Optimierung der Aufbereitung. So wurden im Zuge der Novellierung der Bioabfallverordnung in Deutschland (Bio-AbfV, 11.02.2022) strenge Grenzwerte für Fremdstoffe im Bioabfall festgelegt. Künftig gilt, dass maximal 0,5 % Kunststoffe im Bioabfall enthalten sein dürfen. Stammen die Bioabfälle aus Haushalten und Kleingewerbe, dürfen es maximal 1,0 % Kunststoffe sein. Zudem sind auch Fremdstoffe, wie Glas und Metall, von der Verordnung betroffen. Bei Kompost gilt hierzu ein Grenzwert von Glas, Metall und sonstigem Kunststoff (ohne Folie) von maximal 0,4 % der Trockenmasse.
Autor(en)
Lisa Höflechner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
33. Abfall- und Ressourcenforum (2022) (April 2022)
Verkaufspreis
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