Klimaschutzgesetz und BEHG – Anforderungen und Konsequenzen für die Abfallwirtschaft
Langfristiges Ziel des Gesetzgebers ist es, die CO2-Emissionen dauerhaft zu senken und damit der Klimaschutzpolitik der EU und des Bundes gerecht zu werden. Bisher war es das originäre Bestreben, den Einsatz fossiler Energieträger zu reduzieren und dauerhaft durch die Nutzung erneuerbarer Energien zu ersetzen. Fossile Energieträger durch eine CO2-Abgabe teurer zu machen, ist ein geeignetes Mittel, um mittel- und langfristig weniger fossile Brennstoffe einzusetzen.
Ausgehend von den bislang unzureichenden Entwicklungen der Treibhausgasemissionen wird mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) nun eine Bepreisung des CO2-Ausstoßes durch den Einsatz von Brennstoffen eingeführt, mit dem Ziel diese Brennstoffe sukzessive zu verteuern und so den Umstieg auf andere Energiesysteme attraktiver zu machen. 1 Einleitung
Angesichts der großen Herausforderung, die der Klimawandel wegen der Emissionen von Treibhausgasen für die heutigen und künftigen Generationen darstellt, hat sich Deutschland nach dem Übereinkommen von Paris auf europäischer Ebene zu ambitionierten Klimaschutzzielen verpflichtet. Mit dem am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)1 wurden diese Klimaschutzziele in Deutschland erstmals gesetzlich verankert, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes (31. August 2021 in Kraft getreten) hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben noch einmal verschärft und hat das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert.2 Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Ausgehend von der Entwicklung der Treibhausgasemissionen, insbesondere in den Bereichen Gebäude und Verkehr und der damit verbundenen Erkenntnis, dass die bisherigen Förderprogramme3 nicht ausreichend sind, um die gesetzlichen Reduzierungsziele des Klimaschutzplans 2030 zu erreichen, wird mit dem BEHG nun eine Bepreisung des CO2-Ausstoßes durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen eingeführt.
Angesichts der großen Herausforderung, die der Klimawandel wegen der Emissionen von Treibhausgasen für die heutigen und künftigen Generationen darstellt, hat sich Deutschland nach dem Übereinkommen von Paris auf europäischer Ebene zu ambitionierten Klimaschutzzielen verpflichtet. Mit dem am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)1 wurden diese Klimaschutzziele in Deutschland erstmals gesetzlich verankert, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes (31. August 2021 in Kraft getreten) hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben noch einmal verschärft und hat das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert.2 Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Ausgehend von der Entwicklung der Treibhausgasemissionen, insbesondere in den Bereichen Gebäude und Verkehr und der damit verbundenen Erkenntnis, dass die bisherigen Förderprogramme3 nicht ausreichend sind, um die gesetzlichen Reduzierungsziele des Klimaschutzplans 2030 zu erreichen, wird mit dem BEHG nun eine Bepreisung des CO2-Ausstoßes durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen eingeführt.
Autor(en)
Katrin Büscher
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
33. Abfall- und Ressourcenforum (2022) (April 2022)
Verkaufspreis
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