Rechtsfragen zur erforderlichen Kapselung von Kompostierungsanlagen gemäß TA Luft 2002

Der Gesetzgeber greift im Umweltrecht nicht nur auf seine bewährten Regelungsmittel Gesetz und Rechtsverordnung zurück, sondern bedient sich vorzugsweise auch der sogenannten technischen Anleitungen. Im Abfallrecht sind die technischen Anleitungen Siedlungsabfall und Sonderabfall als umfangreiches Regelwerk über den Umgang mit den jeweiligen Abfällen bekannt.

Für den Bereich der Abfallwirtschaft sind darüber hinaus auch die sonstigen technischen Anleitungen, insbesondere die Technische Anleitung Luft, von erheblicher Relevanz. Die TA Luft wurde im Jahre 2002 grundlegend überarbeitet. Für Kompostierungsanlagen und einige weitere Abfallbehandlungsanlagen der Nr. 8 des Anhangs zur 4. BImSchV stellt die TA Luft Abstandsregelungen auf. Fraglich ist hier, inwieweit Altanlagen den von der TA Luft verlangten Mindestabstand einhalten müssen oder die alternativ vorgesehenen, primärseitigen Maßnahmen zur Unterbindung und Freisetzung von Geruchsstoffen (die sogenannte Kapselung) durchführen müssen.
Autor(en)
Dr. Andreas Kersting
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
16. Kasseler Abfallforum (2004) (April 2004)
Verkaufspreis
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