Umsetzung des Verpackungsgesetzes aus Sicht eines Systembetreibers

Mit dem 01.01.2019 trat das Verpackungsgesetz vom 05.07.2017 (BGBl. I. S. 2234) mit seinen relevanten Teilen in Kraft und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Zahlreiche für die Praxis relevante Veränderungen betreffen die verpflichteten Hersteller, aber auch in besonderer Weise die (dualen) Systeme. Die Umstellung VerpackV auf VerpackG hat größtenteils geklappt, auch wenn es stellenweise naturgemäß noch holprig zuging. Schwierigkeiten gibt es bei Abstimmungsvereinbarungen und PPK-Mitbenutzung sowie bei Sortierung und Verwertung. Nach Jahren des Stillstands und der ökonomischen Optimierung der Systeme sind wieder ökologische Fragen ins Zentrum der politischen Diskussion gerückt und haben den Betrachtungsschwerpunkt verlagert (Plastiktütenverbot, Kunststoffdebatte).

1 Darlegungen 1.1 Umsetzung der Neuregelungen gegenüber denverpflichteten Herstellern 1.1.1 Registrierung (§ 9 VerpackG) Mit dem Verpackungsgesetz wurde das Instrument der Registrierung neu eingeführt. Derzeit sind ca. 175.000 Hersteller von geschätzten 700.000 Verpflichteten bei der Zentralen Stelle im Register eingetragen. Auch wenn die Differenz auf den ersten Blickriesig erscheint, sind die mengenmäßigen Auswirkungen begrenzt, da es sich bei dennoch fehlenden Registrierungen im Wesentlichen um Klein- und Kleinstinverkehrbringer handelt. Schwierigkeiten gibt es dabei insbesondere im Bereich des Onlinehandelsund bei Herstellern mit Sitz im Ausland. 1.1.2 Datenmeldung (§ 10 VerpackG) Die nunmehr für alle Hersteller vorgeschriebene Datenmeldung erweist sich insbesonderebei kleineren Unternehmen, die sich über Online-Portale an den Systemen beteiligen,
zum Teil als problematisch. Dies führt insbesondere bei den Testaten der Systemprüfer für Mengenmeldungen der Systeme an die Zentrale Stelle zu Schwierigkeiten, da der an sich vorgesehene Abgleich der Systemmeldung mit den Hersteller Meldungen nicht funktioniert und so alle Systeme in der Praxis immer nur entsprechend
eingeschränkte Testate erhalten.
Autor(en)
Dr. Fritz Flanderka
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
32. Abfall- und Ressourcenforum (2021) (Oktober 2021)
Verkaufspreis
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