Umsetzung des Verpackungsgesetzes aus Sicht eines Systembetreibers
Mit dem 01.01.2019 trat das Verpackungsgesetz vom 05.07.2017 (BGBl. I. S. 2234) mit seinen relevanten Teilen in Kraft und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Zahlreiche für die Praxis relevante Veränderungen betreffen die verpflichteten Hersteller, aber auch in besonderer Weise die (dualen) Systeme. Die Umstellung VerpackV auf VerpackG hat größtenteils geklappt, auch wenn es stellenweise naturgemäß noch holprig zuging. Schwierigkeiten gibt es bei Abstimmungsvereinbarungen und PPK-Mitbenutzung sowie bei Sortierung und Verwertung. Nach Jahren des Stillstands und der ökonomischen Optimierung der Systeme sind wieder ökologische Fragen ins Zentrum der politischen Diskussion gerückt und haben den Betrachtungsschwerpunkt verlagert (Plastiktütenverbot, Kunststoffdebatte).
zum Teil als problematisch. Dies führt insbesondere bei den Testaten der Systemprüfer für Mengenmeldungen der Systeme an die Zentrale Stelle zu Schwierigkeiten, da der an sich vorgesehene Abgleich der Systemmeldung mit den Hersteller Meldungen nicht funktioniert und so alle Systeme in der Praxis immer nur entsprechend
eingeschränkte Testate erhalten.