Phosphorrückgewinnung: Eine aktualisierte Verfahrens- und Situationsübersicht
Durch die Novellierung der Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV) hat sich in Deutschland in den letzten Jahren einiges im Bereich der Phosphorrückgewinnung getan. Zahlreiche Technologieanbieter entwickeln ihre Anlagen, mit dem Ziel, eine großtechnische Phosphorrückgewinnung zu betreiben.
Wichtig ist dabei, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind jedoch nicht immer eindeutig auszulegen. So hat nach
AbfKlärV der Klärschlammerzeuger seinen Klärschlamm möglichst hochwertig zu verwerten, wobei eine Rückgewinnung des Phosphors und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den
Wirtschaftskreislauf anzustreben ist (§ 3 AbfKlärV). Unberücksichtigt von der AbfKlärV
bleibt die Phosphor-Abreicherung in der dem Wasserrecht unterliegenden Abwasserphase und alle in dieser Phase ansetzenden P-Rückgewinnungsverfahren, die mit der
Maßgabe < 20 g P/kg TM der Klärschlamm-Mitverbrennung zuarbeiten. Doch entspricht das dem Kreislaufgedanken und dem Ziel langfristig die natürlichen Ressourcen zu schonen?
Gegenwärtig haben die Kläranlagenbetreiber primär Probleme bei der Entsorgung ihres Klärschlamms. Durch die Einschränkungen der Düngeverordnung sind aktuell
Engpässe bis hin zu Notständen in einzelnen Kommunen und Ländern Deutschlands
zu verzeichnen.
Auch ein Blick auf europäische Verordnungen ist wichtig. Was machen andere europäische Länder im Bereich der Phosphorrückgewinnung? Denn Düngemittel können
auch als „EU-Düngemittel“ nach den Vorgaben der EU-Düngemittelverordnung oder
im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung auf Basis des Düngerechts eines anderen
EU-Mitgliedsstaates auf den Markt gebracht werden.
Autor(en)
Tabea Knickel
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
32. Abfall- und Ressourcenforum (2021) (Oktober 2021)
Verkaufspreis
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