Perspektiven für alternative Antriebe in der Kreislaufwirtschaft
Das europäische und das deutsche Klimaschutzgesetz haben Treibhausgasneutralität bis 2050 zum Ziel. Daher muss das gesamte Energiesystem decarbonisiert und auf regenerative Energieträger transformiert werden. Der Verkehrssektor, insbesondere der straßengebundene Personen- und Güterverkehr, steht damit ebenfalls vor großen Herausforderungen. Als alternative Antriebe kommen Elektromotoren mit Batterien oder Brennstoffzellen mit Wasserstoff sowie Verbrennungsmotoren mit synthetischen Kraftstoffen in Betracht. Sämtliche klimaneutralen Antriebe basieren letztlich auf regenerativem Strom. Vor allem die erstgenannten Konzepte gewinnen an Bedeutung, auch in der Kreislaufwirtschaft. Daher sind ambitionierte Entwicklung und ein flächendeckender Ausbau der Strom- und Wasserstoffinfrastruktur erforderlich.
1 Klimawandel und Klimaschutz Wir leben in einer planetar begrenzten Welt. Eine besonders zu beachtende Grenzeist die Aufnahmefähigkeit der Atmosphäre für Treibhausgase. Die neue zivilisatorische Grenze ist nicht mehr die Verfügbarkeit von Kohle, Öl und Gas, sondern wie viel Kohlendioxid aus deren Verbrennung noch in die Atmosphäre entlassen werden darf. Es geht also nicht darum, wie lang Reserven und Ressourcen an Kohle, Öl und Gas noch reichen werden, es geht darum, wie viel davon im Boden bleiben muss. Auf der Klimakonferenz in Paris 2015 wurde erneut das sogenannte Zwei-Grad-Ziel bekräftigt, also die Begrenzung der globalen Erderwärmung von 1850 bis 2100 auf zwei Grad, wennmöglich sogar auf 1,5 Grad. Beide Ziele sind außerordentlich ambitioniert, ist doch ein Grad von der besagten Spanne schon „verbraucht“. Das Zwei-Grad-Ziel bedeutet umgerechnet, dass weit über 90 Prozent aller fossilen Rohstoffe im Boden verbleiben müssen. Die ambitionierten Ziele haben mittlerweile auch Eingang in den europäischen und den deutschen Gesetzgebungsprozess gefunden. Im November wurde der sogenannte europäische Grüne Deal vorgelegt, welcher vorsieht, dass Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden soll. Mit dem im Februar 2020 vorgelegten Europäischen Klimaschutzgesetz schlägt die Kommission Treibhausgasneutralität bis 2050 als rechtsverbindliches Ziel vor. Um dieses Ziel zu verwirklichen, müssen Emissionssenkungen, Investitionen in grüne Technologien und der Schutz der natürlichen Umwelt dafür sorgen, dass in der Gesamtheit der EU-Mitgliedstaaten Netto-Null-Emissionen erzielt werden. Der Rechtsakt soll gewährleisten, dass alle EU-Politikbereiche zu diesem Ziel beitragen und alle Wirtschaftszweige und Gesellschaftsgruppen ihren Teil beisteuern.