Umsetzung und Weiterentwicklung des Verpackungsgesetzes

Die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes gestaltet sich auf der kommunalen Ebene nach wie vor schwierig. Insbesondere über die Konditionen der Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung wurde bislang in nur wenigen Kommunen eine Einigung erzielt

Zurecht erwägen daher einige Bundesländer den Widerruf von Systemgenehmigungen, da ohne flächendeckende Abstimmungsvereinbarungen eine wesentliche Genehmigungsvoraussetzung fehlt. Parallel dazu unterstützt der VKU eine Musterklage auf ein angemessenes Mitbenutzungsentgelt. Darüber hinaus gilt es, neue europäische Vorgaben, die insbesondere Einwegkunststoffabfälle zurückdrängen sollen, auch im VerpackG zu implementieren. Dabei sollte der Gesetzgeber jedoch die neue Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen für alle litteringaffinen (Service-)Verpackungen unabhängig von der Materialbeschaffenheit zur Anwendung bringen. Andernfalls drohen fragwürdige Ausweichstrategien der Hersteller, ein unkoordiniertes Nebeneinander von Verpackungsgesetz und kommunalen Verpackungssteuern sowie erhebliche Kalkulationsunsicherheiten für die Kommunen.
Autor(en)
Dr. jur. Holger Thärichen
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
32. Abfall- und Ressourcenforum (2021) (Oktober 2021)
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