30 Jahre kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen
Seit der deutschen Wiedervereinigung hat sich bei der Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen viel getan. Ein Abriss des Umwandlungsprozesses kommunaler Aufgabenträger wird gegeben. Der Prozess des Aufbaus der kommunalen Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen wird nachgezeichnet.
Der Freistaat Sachsen übernahm 1990 im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ein schwieriges Erbe. 50 % der sächsischen Hauptfließgewässer waren in der Güteklasse III und schlechter eingestuft, d. h. stark bis übermäßig verschmutzt. Mehr als 900.000 Einwohner erhielten Trinkwasser, welches nicht den Gütevorschriften entsprach. Eine wesentliche Ursache war die unzureichende Reinigung der kommunalen und der industriellen Abwässer. Lediglich 56 % der kommunalen Abwässer wurden in Kläranlagen behandelt, wobei nur etwa die Hälfte der vorhandenen Kläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgestattet war.
Die von den Kommunen in kürzester Zeit zu erstellenden Bauleitplanungen, die rasante Einrichtung von Gewerbegebieten und der marktwirtschaftliche Umbruch in Industrie und Landwirtschaft stellten die Verantwortlichen vor hohe Herausforderungen. Galt es doch, nicht nur kurzfristige Entscheidungen zu treffen, sondern auch die Weichen für eine langfristige Gewässerschutzpolitik zu stellen. Für die Umwandlung der bezirksgeleiteten volkseigenen Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (VEB WAB) in kommunale Unternehmen bildeten die Kommunalverfassung und das Kommunalvermögensgesetz – beide noch aus dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) – die rechtliche Grundlage. Wesentliche Regelungsinhalte waren, dass Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung als kommunale Aufgaben zugeordnet wurden und dass das dazu vorhandene Vermögen als Kommunalvermögen einzuordnen und den Kommunen in geeigneter Weise zu übertragen war. Zunächst wurden die VEB WAB in Kapitalgesellschaften (GmbH beziehungsweise AG) umgewandelt. Das Vermögen wurde in einer Eröffnungsbilanz für die betreffenden Unternehmen bewertet.
Die von den Kommunen in kürzester Zeit zu erstellenden Bauleitplanungen, die rasante Einrichtung von Gewerbegebieten und der marktwirtschaftliche Umbruch in Industrie und Landwirtschaft stellten die Verantwortlichen vor hohe Herausforderungen. Galt es doch, nicht nur kurzfristige Entscheidungen zu treffen, sondern auch die Weichen für eine langfristige Gewässerschutzpolitik zu stellen. Für die Umwandlung der bezirksgeleiteten volkseigenen Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (VEB WAB) in kommunale Unternehmen bildeten die Kommunalverfassung und das Kommunalvermögensgesetz – beide noch aus dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) – die rechtliche Grundlage. Wesentliche Regelungsinhalte waren, dass Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung als kommunale Aufgaben zugeordnet wurden und dass das dazu vorhandene Vermögen als Kommunalvermögen einzuordnen und den Kommunen in geeigneter Weise zu übertragen war. Zunächst wurden die VEB WAB in Kapitalgesellschaften (GmbH beziehungsweise AG) umgewandelt. Das Vermögen wurde in einer Eröffnungsbilanz für die betreffenden Unternehmen bewertet.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Steffi Förtsch
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
Wasser und Abfall 04 / 2021 (April 2021)
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