Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm der FGG Elbe

Mit der Veröffentlichung der Entwürfe der zweiten Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms am 22. Dezember 2020 startete in der FGG Elbe die Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 22. Juni 2021 können Anregungen und Hinweise eingereicht werden.

Die Elbe entspringt im tschechischen Teil des Riesengebirges in einer Höhe von 1.386,3 m ü. NN und mündet nach 1.094,3 km bei Cuxhaven in die Nordsee. Zum Einzugsgebiet der Elbe gehören auch die der Tideelbe vorgelagerten Küstengewässer der Nordsee und die Insel Helgoland (Bild 1). Die Größe des Gesamteinzugsgebiets der Elbe beträgt 148.268 km². Deutschland hat mit 65,54 % den Hauptanteil an der Einzugsgebietsfläche, die Tschechische Republik einen Anteil von 33,68 %. Kleinere Anteile verteilen sich auf Österreich und die Republik Polen. Die Elbe ist nach der Fläche des Einzugsgebiets der viertgrößte Fluss Mittel- und Westeuropas. Im deutschen Einzugsgebiet der Elbe gibt es insgesamt 3.097 Oberflächenwasserkörper (OWK) und 232 Grundwasserkörper (GWK). 1.355 OWK sind „natürliche Gewässer“, 812 OWK werden als „künstliche Gewässer“ und 930 als „erheblich veränderte Gewässer“ eingestuft. Die Zusammenarbeit der Länder an der Elbe hat eine lange Tradition. Bereits 1977 wurde die Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Elbe (ARGE Elbe) als Zusammenschluss der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegründet. Seit Gründung der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) im Jahr 2004 sind mit den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen alle im deutschen Einzugsgebiet Elbe liegenden Bundesländer mit dem Bund unter einem Dach vereint. Die FGG Elbe arbeitet eng mit der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) zusammen.
Autor(en)
Ulrike Hursie
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
Wasser und Abfall 03 / 2021 (März 2021)
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