Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der FGG Rhein

Am 22. Dezember 2020 hat die Flussgebietsgemeinschaft Rhein im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021–2027 Flussgebietseinheit Rhein der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 zur Verfügung gestellt. In den Plänen sind der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.

Der Rhein fließt mit einer Gesamtlänge von 1.233 km (davon 857 km in Deutschland) von den Alpen in die Nordsee. Rund 45 % der deutschen Bevölkerung leben im etwa 105.000 km² großen deutschen Teil des Rheineinzugsgebiets. Der Rhein ist einer der am intensiv genutzten Flüsse der Erde mit dicht besiedelten Industriezentren z. B. im Rhein-Neckar-Raum, im Rhein-Main-Gebiet und im Ruhrgebiet. Von Basel-Rheinfelden bis zur Mündung in die Nordsee ist der Fluss auf einer Länge von 884 km durchgehend für die Großschifffahrt ausgebaut. Das Transportvolumen des Güterschiffsverkehrs zwischen Rheinfelden und der niederländisch-deutschen Grenze lag 2019 bei etwa 150–170 Mio. t. Insgesamt rund 30 Mio. Menschen werden direkt oder indirekt aus dem Fluss mit Trinkwasser versorgt. 24 Wasserkraftanlagen liegen allein am Hauptstrom, viele weitere an den ebenfalls ausgebauten großen Nebenflüssen. Die größten deutschen Nebenflüsse des Rheins sind Neckar, Main, Nahe, Mosel, Saar, Lahn, Sieg, Ruhr, Lippe und Vechte. Die acht deutschen Bundesländer im Rhein-Einzugsgebiet (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) und der Bund haben sich zum 1. Januar 2012 in der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) [1] zusammengeschlossen, um
ihre Arbeit am Rhein zu koordinieren. Durch die Einrichtung einer ständigen Geschäftsstelle der FGG Rhein in Worms wurde das bisherige System der dreijährlich wechselnden Geschäftsstelle in der Deutschen Kommission zur Reinhaltung des Rheins abgelöst. Die FGG Rhein befasst sich mit wasserwirtschaftlichen Problemen am Rhein ab dem Ausfluss des Rheins aus dem Bodensee bis zur deutsch-niederländischen Grenze. Die deutschen Bundesländer am Rhein und der Bund legen innerhalb der FGG Rhein abgestimmte Positionen fest und stimmen sich dabei auch mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und weiteren Flussgebietsgemeinschaften in Deutschland ab. In internationalen Angelegenheiten erfolgt eine Abstimmung der deutschen Position für die Sitzungen der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) [2]. Die oberste Beschlussebene der FGG Rhein ist die Rhein-Ministerkonferenz, wobei bislang alle notwendigen Entscheidungen bereits auf der operativen Ebene gefällt werden konnten, nämlich im Rhein-Rat. Die Beschlüsse des Rhein-Rats werden in den beiden Arbeitsgruppen „Hydrologie“ (AG H) und „Wasserrahmenrichtlinie“ (AG WRRL) vorbereitet.
Autor(en)
Dr. Peter Diehl
Contentpartner
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Publikation
Wasser und Abfall 03 / 2021 (März 2021)
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