Bestimmung des elementaren Kohlenstoffs in Feststoffproben zur Beurteilung laut Deponieverordnung
Laut Deponieverordnung 2008 ist die Ablagerung von Abfällen verboten, deren Anteil an organischem Kohlenstoff im Feststoff mehr als fünf Masseprozent beträgt. Ausgenommen sind Abfälle, deren Kohlenstoffgehalt aus elementarem Kohlenstoff, Kohlen- oder Koksanteilen resultiert. In der DIN EN 19539, welche sich mit der Analyse des elementaren Kohlenstoffs beschäftigt, wird eine temperaturabhängige Differenzierung des Gesamtkohlenstoffs in drei Fraktionen beschrieben, den TOC400, den ROC und den TIC900. Dabei soll sich der EC in der ROC-Fraktion wiederfinden. Versuche an Einzel- und Mischstandards zeigen jedoch, dass sich diese Norm nicht zur Bestimmung des elementaren Kohlenstoffs in Boden- bzw. Abfallproben für die Beurteilung laut Deponieverordnung 2008 eignet.
Erst seit dem Jahr 2016 gibt es die DIN EN 19539, welche sich mit der Analyse des elementaren Kohlenstoffs beschäftigt. In dieser Methode wird eine temperaturabhängige Differenzierung des Gesamtkohlenstoffs in drei Fraktionen beschrieben, den TOC400, den ROC und den TIC900. Dabei soll sich der EC in der ROC-Fraktion wiederfinden. In dieser Arbeit soll die Tauglichkeit dieses temperaturgesteuerten Screeningverfahrens bezüglich der Differenzierung zwischen organischem und elementarem Kohlenstoff evaluiert werden und für die Anwendbarkeit zur Beurteilung des EC laut Deponieverordnung geprüft werden.