Aktives Flächenmanagement zur Vorbereitung von Fließgewässerrenaturierung
Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern benötigen Flächen, die im Regelfall Nutzungen zugeführt sind. Vorausschauendes Flächenmanagement sowie Kooperation und partizipatives Vorgehen sind hier notwendig, um die Belange der Grundstückseigentümer aufgreifen zu können und die benötigten Flächen verfügbar zu machen. Am Beispiel vom Vorpommern wird dieses prospektive und stategische Flächenmanagement vorgestellt.
Flächenmanagement dient grundsätzlich der ziel- bzw. zweckorientierten Optimierung einer Flächeninanspruchnahme. Zur Vorbereitung von Maßnahmen einer Fließgewässerrenaturierung steht eine notwendige Verfügbarmachung von Flächen entlang der Fließgewässer im Vordergrund. Der rechtliche Hintergrund ergibt sich aus den Zielstellungen der WRRL, bzw. aus den Bewirtschaftungszielen für oberirdische Gewässer gemäß § 27 WHG: Verbesserung des ökologischen Zustands/Potenzials der Gewässer.
Flächen sind primär erforderlich für hydromorphologische Verbesserungsmaßnahmen durch aktive bauliche, gestaltende Tätigkeiten, das Zulassen einer nicht nutzungsbeschränkten hydromorphologischen Eigendynamik des Gewässers und auch für eine Verbesserung des Hochwasserschutzes (zusätzlicher Retentionsraum sowie Risikoreduktion durch angepasste Nutzungen).
Für den beidseitig eines Fließgewässers für solche Zwecke bereitstehenden (Mindest-)Raum hat sich der Begriff des „Gewässerentwicklungskorridors“ etabliert. „Entscheidend ist, dass den Fließgewässern wo immer möglich dieser Entwicklungsraum gelassen wird. Der nachhaltige Gleichgewichtszustand stellt sich innerhalb eines Entwicklungskorridors ein. Dieser ist dem Hochwasserabfluss angepasst, bietet gewässertypische Strukturen und Habitate, erfordert praktisch keinen Unterhaltungsaufwand und bietet verlässliche Grenzen gegenüber benachbarten Nutzungen“, so dass sogar Planungssicherheit für Dritte erreicht werden kann.
Das eigentliche Problem in der Kulturlandschaft besteht darin, dass die ursprünglich in der gesamten morphologischen Aue wirksamen natürlichen geo- und hydromorphologischen Prozesse für das Gros der Fließgewässer nutzungsbedingt eingeschränkt oder unterbunden sind. Hierfür sind vor allem Flächennutzungen aller Art verantwortlich; in der freien Landschaft reichen die mehrheitlich landwirtschaftlich genutzten Flächen häufig bis an das Ufer der Fließgewässer.
Zur Umsetzung der o. g. Zielstellungen müssen, wo dies erreichbar ist, die Nutzungen zumindest aus dem Gewässerentwicklungskorridor zurückgedrängt werden. Dies berührt Eigentums- und Nutzungsverhältnisse und bedarf eines gemeinsamen und möglichst konsensualen Flächenmanagements. Interessenlagen müssen identifiziert, Kompensations- und Ersatzlösungen gefunden und Akzeptanz hergestellt werden. Besonders hohe Bedeutung hat dabei die Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für private Grundeigentümer und Nutzer. Erfolgreiche Renaturierungen bedürfen der Kooperation und der Partizipation.
Flächen sind primär erforderlich für hydromorphologische Verbesserungsmaßnahmen durch aktive bauliche, gestaltende Tätigkeiten, das Zulassen einer nicht nutzungsbeschränkten hydromorphologischen Eigendynamik des Gewässers und auch für eine Verbesserung des Hochwasserschutzes (zusätzlicher Retentionsraum sowie Risikoreduktion durch angepasste Nutzungen).
Für den beidseitig eines Fließgewässers für solche Zwecke bereitstehenden (Mindest-)Raum hat sich der Begriff des „Gewässerentwicklungskorridors“ etabliert. „Entscheidend ist, dass den Fließgewässern wo immer möglich dieser Entwicklungsraum gelassen wird. Der nachhaltige Gleichgewichtszustand stellt sich innerhalb eines Entwicklungskorridors ein. Dieser ist dem Hochwasserabfluss angepasst, bietet gewässertypische Strukturen und Habitate, erfordert praktisch keinen Unterhaltungsaufwand und bietet verlässliche Grenzen gegenüber benachbarten Nutzungen“, so dass sogar Planungssicherheit für Dritte erreicht werden kann.
Das eigentliche Problem in der Kulturlandschaft besteht darin, dass die ursprünglich in der gesamten morphologischen Aue wirksamen natürlichen geo- und hydromorphologischen Prozesse für das Gros der Fließgewässer nutzungsbedingt eingeschränkt oder unterbunden sind. Hierfür sind vor allem Flächennutzungen aller Art verantwortlich; in der freien Landschaft reichen die mehrheitlich landwirtschaftlich genutzten Flächen häufig bis an das Ufer der Fließgewässer.
Zur Umsetzung der o. g. Zielstellungen müssen, wo dies erreichbar ist, die Nutzungen zumindest aus dem Gewässerentwicklungskorridor zurückgedrängt werden. Dies berührt Eigentums- und Nutzungsverhältnisse und bedarf eines gemeinsamen und möglichst konsensualen Flächenmanagements. Interessenlagen müssen identifiziert, Kompensations- und Ersatzlösungen gefunden und Akzeptanz hergestellt werden. Besonders hohe Bedeutung hat dabei die Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für private Grundeigentümer und Nutzer. Erfolgreiche Renaturierungen bedürfen der Kooperation und der Partizipation.
Autor(en)
Dr. rer. nat. Dr. agr. Dietmar Mehl, Dr. rer. nat. Martina Schimmelmann, Dipl.-Ing. Frank Blodow
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
Wasser und Abfall 10 / 2020 (Oktober 2020)
Verkaufspreis
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