Freigegebene Abfälle

Der Massenstrom beim Abbau eines Kernkraftwerks (z. B. beträgt die Gesamtmasse der Anlage Neckarwestheim, Block I ca. 331.000 Tonnen) teilt sich auf in ca. 1 % radioaktiver Abfall, ca. 1 % Freigabe zur Beseitigung auf Deponien und Verbrennungsanlagen sowie ca. 98 % uneingeschränkte Freigabe und Herausgabe.

Die zur Beseitigung auf einer Deponie nach § 29 Strahlenschutzverordnung freigegebenen Abfälle gelten nicht mehr als radioaktive Stoffe. Entsorgungspflichtig ist der Landkreis, in dem die Abfälle anfallen. Eine Freigabe erfolgt nur, wenn für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann (De-Minimis-Konzept). Zum Vergleich: Die durchschnittliche Exposition aufgrund der natürlichen Strahlenbelastung beträgt ca. 2.100 Mikrosievert (2,1 Millisievert) pro Jahr. Ein Flug von Deutschland auf die Kanaren führt zu einer Dosis von 10 bis 20 Mikrosievert. Dennoch besteht Verunsicherung und Sorge im Zusammenhang mit der Deponierung solcher Abfälle. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (kurz: Umweltministerium) Baden-Württemberg hat daher den Landkreistag Baden-Württemberg darin unterstützt, eine „Handlungsanleitung zur Entsorgung von freigemessenen Abfällen auf Deponien in Baden-Württemberg" zu erstellen. Diese ist Grundlage für die Deponierung freigegebener Abfälle auf baden-württembergischen Deponien.
Aus Vorsorgeerwägungen heraus hat das Umweltministerium im Juni 2016 ein Deponierungsmoratorium erlassen. Es hatte sich gezeigt, dass bei den zu Grunde gelegten Modellen für die Herleitung der Freigabewerte für die Strahlenschutzverordnung nicht alle Nachnutzungsmöglichkeiten stillgelegter Deponien einbezogen worden waren. Ein Gutachten des Öko-Instituts hat gezeigt, dass auch bei Berücksichtigung der Nachnutzung von Deponien die Dosis von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung nicht über-schritten wird. Entsprechend wurde das Moratorium am 22.11.2016 aufgehoben.
Autor(en)
Dr. Manfred Loistl
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Deponieforum 2017 (März 2017)
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