Deponiebelüftung in Österreich
Die Deponierung von Abfällen mit hohem Anteil an biologisch abbaubarer Organik stellt weltweit ein großes umweltrelevantes Problem dar. Die EU gibt daher in der Richtlinie über Abfalldeponien (1999/31/EG) vor, dass die abzulagernde Menge an biologisch abbaubaren Abfällen schrittweise bis zum heurigen Jahr 2016 zu reduzieren ist, um „das Entstehen von Methangas in Deponien und somit die Erwärmung der Erdatmosphäre einzudämmen“. Einige Mitgliedsstaaten (z.B. Österreich, Deutschland, Niederlande) haben diese Forderung aufgrund strenger Behandlungs- bzw. Konditionierungsvorschriften für abzulagernde Abfälle bereits seit einigen Jahren auf nationaler Ebene erfüllt, einige EU-Mitgliedstaaten haben eine Verlängerung der Frist erwirkt (z.B. Portugal, Slowenien)
Für die Stilllegung bzw. Sanierung wie auch Verkürzung der Nachsorgephase einer Siedlungsabfalldeponie kann in Abhängigkeit der Randbedingungen die Strategie verfolgt werden, mithilfe von in-situ Stabilisierungsmaßnahmen das im Deponiekörper enthaltene Emissionspotential vor Ort gezielt zu verringern bzw. beschleunigt und kontrolliert auszutragen. Neben den Verfahren der Deponiebefeuchtung bzw. -bewässerung zur Intensivierung der biologischen Prozesse und zur beschleunigten Auslaugung des Deponiekörpers, hat sich die Deponiebelüftung („in-situ Aerobisierung“) bereits mehrfach bewährt.