Neubau und Erweiterung von („eingeschränkten“) DK 0 Deponien – Ohne spezifische Erfahrungen und BQSâ€Kenntnisse Altlasten von morgen?
Nach gut einem knappen Jahrzehnt des Inkrafttretens der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechtes[1] im Jahr 2009 hat sich ein Paradigmenwechsel im Hinblick auf den Stand der Technik bei der Errichtung von Deponiebauwerken ergeben. Dies bedeutet nicht, dass die Anforderungen zum Stand der Technik aus den Regelwerken der TAâ€Abfall [2] und der TAâ€Siedlungsabfall [3] in den Boden gestampft wurden, sondern viel mehr eine weitreichende Entwicklung in Bezug auf die Flexibilität und der Anwendungsmöglichkeit von neuen, innovativen aber letzten Endes gleichwertigen Dichtungskomponenten.
Es wären sicherlich noch einige exemplarische Fallkonstellationen aus der Praxis zu nennen, die die Thematik zu technischen Grundsatzregelungen bei der Planung, Genehmigung und Errichtung einer Deponie, unabhängig Ihrer Klasse aufzeigen. Im Ergebnis zeigt sich, auch wenn es sich um einzelne Fallbeispiele handelt, dass die Sorgfalt bei der Beachtung der nach Stand der Technik geltenden Regelwerke und „Hilfskataloge“ verbessert werden kann und, dass dieses Thema eine komplexe Betrachtungsweise erfordert, die umfangreiche Erfahrungen und Kompetenz in den Regelwerken bedeutet.
Hierfür bieten letzten Endes auch die auf der Grundlage der DepV erstellten technischen Regelstandards, in Form der BQS, eine umfangreiche und gebündelte Sammlung der zu beachtenden Faktoren, sodass ihre Kenntnis und letzten Endes auch ihre Anwendung bzw. Umsetzung dazu beitragen, dass ein funktionales und langzeitsicheres Deponiebauwerk entstehen kann.
Hierzu sind neben den Deponiebetreibern und den Behörden vor allem die Planer mit Ihrer wesentlichen Grundlage jedes Deponiebauvorhabens ganz stark gefragt, den sie legen die Grundstein für ein „umweltgerechtes“ und „ordnungsgemäßes“ Deponiebauwerk, dass später nicht zur „Altlast“ werden kann. Dabei bleibt auch immer zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftlichkeit einer derartigen Planung im wettbewerblichen Dialog sich nicht ausschließlich durch das „günstige“ Angebot kennzeichnet. Einen BQS „Anforderungen an Fachplaner für Deponiebauwerke“ kann, wird und braucht es nicht geben, solange sich alle beteiligten Akteure über die Relevanz der umwelttechnischen Maßstäbe bei Errichtung von Deponiebauwerken als dauerhafte Beseitigungsanlagen bewusst sind.
Hierfür bieten letzten Endes auch die auf der Grundlage der DepV erstellten technischen Regelstandards, in Form der BQS, eine umfangreiche und gebündelte Sammlung der zu beachtenden Faktoren, sodass ihre Kenntnis und letzten Endes auch ihre Anwendung bzw. Umsetzung dazu beitragen, dass ein funktionales und langzeitsicheres Deponiebauwerk entstehen kann.
Hierzu sind neben den Deponiebetreibern und den Behörden vor allem die Planer mit Ihrer wesentlichen Grundlage jedes Deponiebauvorhabens ganz stark gefragt, den sie legen die Grundstein für ein „umweltgerechtes“ und „ordnungsgemäßes“ Deponiebauwerk, dass später nicht zur „Altlast“ werden kann. Dabei bleibt auch immer zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftlichkeit einer derartigen Planung im wettbewerblichen Dialog sich nicht ausschließlich durch das „günstige“ Angebot kennzeichnet. Einen BQS „Anforderungen an Fachplaner für Deponiebauwerke“ kann, wird und braucht es nicht geben, solange sich alle beteiligten Akteure über die Relevanz der umwelttechnischen Maßstäbe bei Errichtung von Deponiebauwerken als dauerhafte Beseitigungsanlagen bewusst sind.
Autor(en)
Dipl.- Ing. Falk Fabian
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Deponieforum 2016 (März 2016)
Verkaufspreis
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