Einstufung von gebrauchten Kühlgerätekompressoren als Abfall
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.3.2004 – 20 B 2022/03 - Der Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.3.2004 betrifft die Frage, ob die aus alten Kühlgeräten ausgebauten Kältemotoren / -kompressoren als Abfall einzustufen sind oder nicht.
Nach Brancheninformationen war in der Vergangenheit der Export solcher Kompressoren als sog. Wirtschaftsgut (Nicht-Abfall) eine gängige Alternative zur Veräußerung an den Schrotthandel. Die Kompressoren wurden von verschiedenen Exporteuren bei deutschen Zerlegebetrieben für Kühlgeräte zu einem Preis von ca. 200,- € pro Tonne angekauft und beispielsweise nach Nigeria verbracht, ohne dass zuvor ein Notifizierungsverfahren gemäß der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 259/93 (EG-AbfVerbrVO) durchgeführt wurde.
Derartige Fälle sind den Behörden in den letzten Jahren immer wieder und mit steigender Tendenz bekannt geworden. Deshalb kam es im Jahr 2003 zu gezielten Kontrollen in europäischen Überseehäfen, bei denen zahlreiche Container mit Kompressoren aufgefunden wurden, die für den Export bestimmt waren. Die Folge waren u. a. verschiedene Rückholersuchen der belgischen und niederländischen Behörden an die für die Herkunftsbetriebe zuständigen deutschen Abfallbehörden.
Autor(en)
Dr. Olaf Kropp
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2004 (Juni 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00