Überlassungsanordnung und GewAbfV im Eilrechtsschutz
VG Koblenz, Beschluss vom 13. 2. 2004 – 7 L 3584/03.KO - Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 13.2.2004 fügt sich ein in eine Anzahl von jüngeren Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Entsorgung von Gewerbeabfällen unter dem Regime der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ergangen sind. Es bestätigt sich die Einschätzung, dass die Anwendung der GewAbfV reichlich Streitfragen offenbart, die einer gerichtlichen Entscheidung bedürfen; der oftmals zitierte Kampf um den Abfall“ ist letztlich einmal mehr bei den Gerichten angelangt.
Rechtliche Basis der derzeitigen Auseinandersetzungen ist das Urteil des BVerwG vom 15.6.20004. Das BVerwG hatte entschieden, dass gewerbliche Abfallgemische jedenfalls dann als Abfall zur Verwertung gelten, wenn die Abfälle ohne Verstoß gegen Trennungsgebote vermischt wurden, sie überwiegend verwertbar sind und auch tatsächlich einer Verwertung zugeführt werden.
Daraufhin hat die Bundesregierung die Anforderungen an eine schadlose und möglichst hochwertige Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen in der GewAbfV konkretisiert. Den tatsächlichen Ausgangspunkt der gerichtlichen Auseinandersetzungen
Autor(en)
RA Dr. Jan Hendrik Kempkes
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2004 (Juni 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00