Entsorgung von Lebensmitteln sowie Küchen- und Speiseabfällen im Umbruch
Die Entsorgung von Lebensmitteln sowie Küchen- und Speiseabfällen hat mit dem Inkrafttreten der EG-Hygieneverordnung Nr. 1774/2002 im letzten Jahr und der Ablösung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes (TierKBG) durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) im Februar 2004 eine umfassende Neuregelung erfahren. Insbesondere im Zusammenspiel mit dem allgemeinen Abfallrecht ergeben sich zahlreiche Rechtsprobleme.
Küchen und Speiseabfälle sowie Lebensmittel eignen sich besonders für die Vergärung, insbesondere im Rahmen der Co-Vergärung mit regelmäßig stickstoffreichen tierischen Nebenprodukten und Erzeugnissen, die sich in der Monovergärung nicht zur Methangewinnung einsetzen lassen.
Biogas wird auch als Fahrzeugtreibstoff immer attraktiver. Durch die bewusste Bevorzugung der Biomasse als erneuerbare Energie im Rahmen der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird die Vergärung weiter an Bedeutung gewinnen. Das neue EG-Recht eröffnet insoweit verbesserte Verwertungswege, die jedoch mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden sind.
Autor(en)
Dr. Cedric C. Meyer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2004 (Juni 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00