Die Behandlung von Kunststoffen mit bromierten Flammschutzmitteln in der EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Am 27. Januar 2003 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (im Folgenden: Elektro-Altgeräte-RL) verabschiedet. Die Elektro-Altgeräte-RL gilt für verschiedene elektrische und elektronische Geräte und benennt hierfür die maßgeblichen Gerätekategorien (vgl. Anhang IA) sowie die zu den Gerätekategorien gehörenden Produkte (vgl. Anhang IB).
Die der Richtlinie unterfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind getrennt zu erfassen und anschließend zu verwerten. Zu diesem Zweck haben die Hersteller und Importeure (individuelle oder kollektive) Systeme zur Rücknahme, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Elektronikschrott einzurichten und insoweit die Finanzierungspflichten zu tragen.
Der Beitrag befasst sich mit dem speziellen Problem Behandlung von Kunststoffen mit bromierten Flammschutzmitteln. Dabei wird die EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte untersucht.
Der Beitrag befasst sich mit dem speziellen Problem Behandlung von Kunststoffen mit bromierten Flammschutzmitteln. Dabei wird die EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte untersucht.
Autor(en)
Professor Dr. Kristian Fischer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2004 (Juni 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00